Ablauf einer Scheidung
Viele Leute fragen in der letzter Jahren nach dem Ablauf einer Scheidung.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung möglich, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Durch eine einvernehmliche Scheidung lassen sich nicht nur die Kosten, sondern auch Nerven und die benötigte Zeit bis zur Rechtskraft der Trennung minimieren.
Es wird über die Scheidung ratsam sein, Ihre Interessen von einem erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht vertreten zu lassen.
Voraussetzung jeder Scheidung ist, dass Ihre Ehe gescheitert ist
Die Lebensgemeinschaft mit Ihrem Ehegatten besteht nicht mehr und es ist auch nicht zu erwarten, dass Sie Ihre Lebensgemeinschaft fortsetzen möchten.
Es ist Aufgabe Ihres Rechtsanwalts, diese Voraussetzungen im Scheidungsantrag darzulegen und gegebenenfalls nachzuweisen.
Wichtig ist, dass im Scheidungsantrag der Zeitpunkt der Trennung vorgetragen wird.
- Die Scheidung beginnt mit Einreichung des Scheidungsantrags.
- Das Familiengericht stellt den Scheidungsantrag an den anderen Ehegatten zu. Der Ehegatte kann zustimmen oder ablehnen.
- Wenn er ablehnt, kann die Scheidung dennoch durchgeführt werden. Es handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung.
- Der sogenannte Versorgungsausgleich wird durchgeführt.
- Der Scheidungstermin wird durchgeführt, wobei der Scheidungsbeschluss vom Richter verkündet.
Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab?
Die Trennung der Eheleute erfolgt in dem Moment, in dem sie räumlich und wirtschaftlich voneinander getrennt leben und auch nicht mehr als Eheleute miteinander verkehren.
Am Einfachsten wird die Trennung durch den Auszug eines Ehepartners aus der gemeinsamen Ehewohnung vollzogen.
Im Gegensatz zu anderen Rechtsordnungen muss die Trennung nicht in irgend einer Weise erklärt oder von einem Gericht oder Dritten festgestellt werden.
Das ist häufig schwierig, wenn die Eheleute, etwa wegen der gemeinsamen Kinder, noch eine Wohnung zusammen nutzen, auch wenn sie dort ihre Lebensbereiche im Sinne einer reinen Wohngemeinschaft (WG) weitgehend getrennt haben.
In diesen Fällen sind am besten konkrete Maßnahmen mit dem Rechtsanwalt abzustimmen, wie die Trennung nach Außen hin dokumentiert werden kann.
Das Scheidungsverfahren wird in der Regel in die Wege geleitet, indem der Anwalt eines der Ehegatten den Scheidungsantrag beim örtlich zuständigen Familiengericht einreicht.
Dem Scheidungsantrag sind Kopien der Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder und einer eventuellen Scheidungsfolgenvereinbarung beizufügen.
Grundvoraussetzung für eine wirksame Ablauf einer Scheidung ist das Scheitern der Ehe.
Als Fachanwalt für Familienrecht sind wir Ihr zuverlässiger Partner während des Ablaufes eines Scheidungsverfahrens.
Das Scheidungsverfahren wird durch Einreichung einer Antragsschrift, dem sog. Scheidungsantrag, beim zuständigen Familiengericht in Gang gesetzt.
Das kann nur durch einen Rechtsanwalt geschehen.
In diesem Fall wird für das gesamte Scheidungsverfahren nur ein Anwalt benötigt.
Dieser ist allerdings nicht Anwalt beider Ehegatten, auch wenn sich beide in jeder Beziehung einig sind, sondern immer nur Anwalt des einen Ehegatten, der die Scheidung eingereicht hat.
Wir als Ihr Rechtsanwalt tragen dafür Sorge, Ihre Scheidungsverfahrten schnell über die Bühne bringen.
Die Anwälte unserer Anwaltskanzlei zeichnen sich durch ihre Fachkompetenz als Fachanwalt im Familien & Scheidungs recjt aus.
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Nur so können Sie sich in die kundigen Hände eines Fachanwalt für Familienrecht begeben.
Als weitere Voraussetzung zum Ablauf einer Scheidung sollte die Zustimmung des Ehegatten vorliegen.
Nach der Treffen der Entscheidung zur Scheidung ist nur die Zustimmung zur Scheidung erforderlich.
Einvernehmlich wird die Scheidung qualifiziert, wenn beide Ehepartner den Scheidungsantrag gemeinsam zustimmen.
Es muss auch keinen Streit über die wesentlichen Aspekte der Scheidungsfolgenvereinbarung sich ergeben.
Der andere Ehegatte muss den Scheidungsantrag vor dem Familiengericht zustimmen.
Anwalt zum Ablauf einer Scheidung
Wenn die Scheidung streitig ist, muss man auf die Konsequenzen des Scheidungsverfahrens beraten.
Gibt es Konfliktpotenzial zwischen Ihnen und Ihrem ehemaligen Partner, sollten Sie in jedem Fall einen eigenen Fachanwalt für Familienrecht engagieren.
FACHANWALT FÜR SCHEIDUNG IN BULGARIEN
Beauftragung eines Rechtsanwalts: Scheidungsantrag einreichen
Ebenfalls verpflichtend ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts zum Ablauf einer Scheidung.
Rechtlich wirkt sich das Scheidungsverfahren erst aus, wenn der Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner gerichtlich zugestellt wurde.
Bedeutsam hierzu ist der Zustellungsvermerk auf dem Briefumschlag, weil daraus der genaue Tag der Zustellung hervorgeht.
Dieser Nachweis sollte nicht nur bei Scheidungsanträgen aufgehoben werden, sondern bei allen gerichtlichen Schriftstücken, die man förmlich, also im Wege der sog. Postzustellungsurkunde, zugestellt bekommt.
Wenn es sich um einvernehmliche Scheidung handelt, ist es ratsam den Scheidungsanwalt zu beauftragen.
Weitere Details zum Ablauf einer Scheidung erläutert Ihnen Ihr Rechtsanwalt aus Frankfurt gerne in einem persönlichen Gespräch.
Der beauftragte Rechtsanwalt leitet dann den nächsten Schritt im Ablauf vom Scheidungsverfahren ein:
die Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht, welches diesen wiederum dem Antragsgegner zustellt, womit die Scheidung rechtshängig wird.
Sobald der Antragsteller die Gebühren gezahlt hat oder ihm Verfahrenskostenhilfe für die Scheidung und eine eventuelle Scheidungsfolgesache bewilligt wurde, stellt das Gericht den Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zu.
Im Fall der einvernehmlichen Scheidung braucht er lediglich zu erklären, dass er dem Antrag auf Scheidung zustimmt.
Dann bestimmt das Gericht den Termin zur mündlichen Verhandlung, in der es im günstigsten Fall die Ehescheidung beschließt. Ist die Scheidung streitig, wird ebenfalls zu einer mündlichen Verhandlung geladen.
In dieser legt der scheidungswillige Ehegatte seine Ansichten dar, weshalb eine Scheidung stattfinden soll.
Möchte der andere Ehegatte eigene Anträge stellen, muss er einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen und sich gegenüber dem Gericht äußern.