Anerkennung ausländischer Titel Familienrecht

Wenn Ausländer in einem Vertragsland leben brauchen die eine Anerkennung ausländischer Titel Familienrecht.

Die Entscheidungen ausländischer Gerichte zur elterlichen Sorge müssen in einem besonderen Annerkennungsverfahren im Land anerkannt werden.

Seit 1. März 2005 gilt innerhalb der EU (außer Dänemark) die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 (Brüssel-IIa-VO).

In einer globalisierten Welt, in der Menschen immer häufiger zwischen verschiedenen Ländern und Kulturen leben und arbeiten, ist die Anerkennung ausländischer Titel im Familienrecht von großer Bedeutung.

Wir bieten Ihnen einen Überblick über die grundlegenden Prinzipien und Verfahren zur Anerkennung ausländischer Titel im Familienrecht in Bulgarien.

Rechtliche Grundlagen

Die Anerkennung ausländischer Titel im Familienrecht basiert auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen.

Dazu gehören internationale Abkommen und Verträge, das deutsche Kollisionsrecht sowie die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung (Brüssel IIa-VO).

Die Brüssel IIa-VO ist in allen EU-Mitgliedstaaten anzuwenden und regelt die Zuständigkeit, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung.

In Nicht-EU-Staaten gelten die bilateralen und multilateralen Abkommen, die Deutschland mit diesen Staaten geschlossen hat, sowie die Bestimmungen des deutschen Kollisionsrechts.

Anerkennung in Bulgarien

Das zuständige Gericht oder die Zuständige Behörde stellt auf Antrag eine Bescheinigung unter Verwendung eines Formblattes über die ergangene Entscheidung aus.

Bei einer Zweifelsfrage, ob die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind, empfiehlt sich häufig, gleichwohl die Anerkennung feststellen zu lassen.

Zuständig ist die Justizverwaltung des Bundeslandes, in dem einer der früheren Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Die Anerkennung ausländischer Titel im Familienrecht erfolgt in Deutschland grundsätzlich im Wege der automatischen Anerkennung.

Das bedeutet, dass ausländische Entscheidungen in Ehesachen und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung ohne weiteres Verfahren in Bulgarien anerkannt werden, sofern die Voraussetzungen der Brüssel IIa-VO oder der entsprechenden bilateralen oder multilateralen Abkommen erfüllt sind.

In einigen Fällen kann jedoch ein förmliches Anerkennungsverfahren erforderlich sein, etwa wenn die automatische Anerkennung aus bestimmten Gründen ausgeschlossen ist oder wenn die Anerkennung im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens beantragt wird.

In diesen Fällen ist das zuständige deutsche Gericht, in der Regel das Amtsgericht – Familiengericht – am Wohnort des Antragstellers, mit der Durchführung des Anerkennungsverfahrens betraut.

Die Beantragung Ihrer Scheidung erfolgt beim Amtsgericht Ihrer Stadt oder Gemeinde.  

Dort ist das Familiengericht ansässig, in dessen Aufgabenbereich die Bearbeitung von Ehescheidungen fällt.

Das Hinzuziehen eines Anwaltes ist verpflichtend.

Unsere Kanzlei kann Ihnen Ihre Fragen im Bereich Anerkennung ausländischer Titel Familienrecht beantworten.

Wir befassen uns mit der Anerkennung ausländischer Titel der Gerichtsentscheidungen zur Ehescheidung in Bulgarien.

In Bulgarien werden ausländische Sorgerechtsentscheidungen aus der BRD, der Schweiz, sowie aus Österreich grundsätzlich anerkannt, wenn keine Anerkennungshindernisse im Sinne des Gesetzes vorliegen.

Voraussetzungen für die Anerkennung

Die Voraussetzungen für die Anerkennung ausländischer Titel im Familienrecht hängen von der jeweiligen Rechtsgrundlage ab. Nach der Brüssel IIa-VO werden Entscheidungen in Ehesachen und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung anerkannt, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU ergangen sind und die Zuständigkeit des Gerichts des Ursprungsmitgliedstaats gegeben war.

Die Anerkennung kann jedoch unter bestimmten Umständen versagt werden, etwa wenn die Anerkennung gegen die öffentliche Ordnung (ordre public) verstößt oder wenn die Entscheidung aufgrund von Verfahrensmängeln zustande gekommen ist.

In diesen Fällen muss der Antragsteller nachweisen, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung dennoch erfüllt sind.

In Bezug auf Nicht-EU-Staaten gelten die Voraussetzungen der jeweiligen bilateralen oder multilateralen Abkommen oder des deutschen Kollisionsrechts. Hierbei kann es zu Abweichungen von den Voraussetzungen der Brüssel IIa-VO kommen.

Zivilverfahren vor dem Gericht in BulgarienAnerkennung ausländischer Urteile

Das bedeutet, dass ein gerichtliches Annerkennungsverfahren, wenn keine Anerkennungshindernisse geführt wird.

Allerdings ist die Anerkennungsfähigkeit von Entscheidungen zur elterlichen Sorge durch ausländische Gerichte vorab zu prüfen.

Nach welchen Vorschriften sich die Anerkennungsfähigkeit einer ausländischen Sorgerechtsentscheidung richtet, hängt maßgeblich davon ab, aus welchem Land die Sorgerechtsentscheidung stammt.

Für Entscheidungen aus den Mitgliedstaaten der europäischen Union richtet sich die Anerkennungsfähigkeit nach der sogenannten Verordnung (EG) Nr. 2201/2003.

Die Anerkennung ausländischer Titel im Familienrecht ist ein wichtiger Aspekt in einer globalisierten Welt.

In Bulgarien basiert die Anerkennung auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen, wobei die Brüssel IIa-VO eine zentrale Rolle spielt.

Die Anerkennung erfolgt grundsätzlich im Wege der automatischen Anerkennung, in bestimmten Fällen kann jedoch ein förmliches Anerkennungsverfahren erforderlich sein.

Die Voraussetzungen für die Anerkennung hängen von der jeweiligen Rechtsgrundlage ab und können in Einzelfällen komplex sein.

Daher ist es ratsam, sich im Zweifelsfall an einen Fachanwalt für Familienrecht zu wenden.