Anfechtung der Vaterschaft

Bestehen Zweifel an die Vaterschaft eines Kindes, können Mutter, Kind und der Vater selbst, Anfechtung der Vaterschaft vor dem Familiengericht vornehmen.

Die Anfechtung der Vaterschaft in Bulgarien durch alle legitimen Parteien nach dem Familiengesetzbuch ist in Art. 62 Abs. 3 des Familiengesetzbuches.

 Wer kann die Vaterschaft anfechten?Vaterschaft anfechten

Die Gesetzgebung beschreibt eindeutig die Reihenfolge aller betroffenen Personen

Gemäß Art. 62 Familiengesetzbuches die Vaterschaft eines Kindes anfechten können:

  • der Mann, der bei der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet war
  • der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat
  • der Mann, der mit der Mutter im Empfängniszeitraum intim war
  • das Kind
  • die Mutter

Mit Ablauf der gesetzlichen Anfechtungsfrist erlischt das Recht der Partei, Ansprüche geltend zu machen.

Die Fristen betragen ein Jahr, wobei der Startpunkt je nach Anspruchsberechtigter unterschiedlich ist.

Wichtig ist, dass die Vaterschaftsanfechtung nur dann möglich ist, wenn tatsächlich begründete Zweifel an der Vaterschaft bestehen.

Diese können zum Beispiel vorliegen, wenn das Kind vor der Ehe zur Welt gekommen ist, die Kindesmutter im Empfängniszeitraum eine Affäre hatte, der Mann zeugungsunfähig ist/war oder ein Vaterschaftstest die biologische Vaterschaft ausschließt.

Einhaltung des Anspruchs nach Gesetzes führt zur Widerlegung der Vaterschaftsvermutung – ab dem Zeitpunkt der Geburt des Kindes,

Das Kind kann die Vaterschaft bis zu Ablauf des ersten Jahr ab dem Volljährigkeit anfechten.Anfechtung der Vaterschaft

Sachlich zuständig für die Vaterschaftsanfechtung ist das Familiengericht.

Eine Rechtsklage einreichen 

Die Vaterschaftsanfechtung ist nicht ewig möglich. Grundsätzlich können Betroffene die Anfechtung der Vaterschaft innerhalb einer Frist von zwei Jahren in die Wege leiten. 

Fristbeginn entspricht dabei nicht automatisch der Geburt des Kindes, sondern dem Zeitpunkt, zu dem über die Umstände Kenntnis erlangt wurde, die eine Vaterschaft anzweifeln lassen.

Das kann zum Beispiel der Zeitpunkt sein, zu dem dem rechtlichen Vater bekannt geworden ist, dass die Mutter des Kindes während des Empfängniszeitraums mit einem anderen Partner Geschlechtsverkehr hatte.

Örtlich zuständig ist das Landesgericht, in dessen Bezirk das Kind den gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Besonders wichtig ist, dass es bei der Anfechtung der Vaterschaft Fristen zu beachten gibt.

Die Klage darf nicht beliebig lange aufgeschoben werden.

Wenn man Kenntnis von einem Umstand erlangt, der die biologische Vaterschaft ausschließt, beginnt die Frist für die Vaterschaftsanfechtung zu laufen.

Die Frist beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes.

Ist man zum Beispiel durch eine Drohung am Einreichen der Klage gehindert, wirkt sich dieser Umstand hemmend auf die Frist aus.

Dies bedeutet, dass das Gesetz ausdrücklich und eindeutig die Frist festgelegt hat, nach der das Recht des Kindes, ein Vaterschaftsanspruch geltend zu machen.

Der Anspruch kann durch seinen gesetzlichen Vertreter geltend gemacht werden, bevor das Kind das Alter der Volljährigkeit erreicht.

Dies wird auch in einem Teil der einschlägigen Rechtsprechung akzeptiert.  

Nach Angaben des Autors läuft die einjährige Amtszeit für das unverheiratete minderjährige Kind erst ab dem 18. Lebensjahr.

Rechtsgründe, an denen die Vaterschaft angefochten werden darf : 

  • das Kind von einer Ehe wird geboren und kam Welt kam,
  • der Ehemann hat eine begründeten Verdacht, daß er nicht der Kindsvater ist (z.B. weil die Mutter eine Affäre mit anderen Männer hatte);
  • der Mann zum Zeitpunkt der vermuteten Befruchtung der Mutter unfähig war;
  • ein Vaterschaftstest weist darauf, dass der Ehemann der Mutter des Kindes nicht der Kindesvater ist.

Ablauf des Verfahrens

Um eine Vaterschaft anzufechten, muss der Betroffene einen Antrag auf Vaterschaftsanfechtung beim Familiengericht stellen. Im Zuge des Verfahrens wird dann ein Abstammungsgutachten bzw. Vaterschaftstest gerichtlich angeordnet. Anfechtung der Vaterschaft

Dieser Anordnung haben die Betroffenen Folge zu leisten.

Der Beginn der einjährigen Amtszeit hängt davon ab, wer der Antragsteller im Fall ist –

A- für die Mutter – bis zu einem Jahr ab der Geburt,

B/ für den Ehegatten der Mutter – bis zum Ablauf eines Jahres ab der Geburt. für das Kind – die einjährige Frist läuft ab der Volljährigkeit des Kindes.

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Wer ist berechtigt, die Vaterschaft anzufechten?

Die Vaterschaftsanfechtung kann durch die Mutter, das betroffene Kind sowie durch den rechtlichen oder vermuteten leiblichen Vater beantragt werden. Einen genauen Überblick zu den nach Familiengesetzbuches berechtigten Personen finden Sie bei uins in der Kanzlei.

Wie lange kann man die Vaterschaft anfechten?

Die Frist für die Vaterschaftsanfechtung beträgt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt, ab dem die Umstände bekannt geworden sind, die an der Vaterschaft zweifeln lassen. Näheres dazu erfahren Sie an unserer Web Seite der Kanzlei in Bulgarien.

Wie läuft die Vaterschaftsanfechtung ab?

Wollen Sie die Vaterschaft anfechten, müssen Sie eine Vaterschaftsanfechtungsklage bei dem zuständigen Familiengericht stellen. Dieses prüft bei Verfahrensaufnahme mittels eines Abstammungsgutachtens des Kindes (z. B. Vaterschaftstest), ob die Klage berechtigt ist.

Wer trägt die Kosten bei einer Vaterschaftsanfechtung?

Die Kosten teilen sich die Beteiligten zumeist. Welche Kosten für die Vaterschaftsanfechtung im Einzelfall entstehen können

Was passiert nach einer Vaterschaftsanfechtung?

War die Vaterschaftsanfechtungsklage erfolgreich und wurde die rechtliche Vaterschaft aufgehoben, so hat das betroffene Kind gegenüber dem Kläger keinen Anspruch auf Kindesunterhalt mehr. Auch Erbansprüche entfallen aufgrund der Aufhebung der rechtlichen Vaterschaft. Zudem hat der Kläger hiernach keinen Anspruch mehr auf das Sorgerecht für das betreffende Kind.

Wer ist der Vater, wenn die Mutter, gleich nach der Scheidung schwanger ist ?

Nach Angaben des Familiengesetzbuches wird hinsichtlich der Herkunft des Kindes bei Vorliegen einer ehelichen Beziehung folgende Vermutung aufgestellt:
Art.  61. (1) steht fest : Der  Ehegatte der Mutter gilt als Vater des Kindes, das während der Ehe oder vor Ablauf von dreihundert Tagen nach seiner Beendigung geboren wurde .

(2) Wird das Kind vor Ablauf von 300 (dreihundert) Tagen nach Beendigung der Ehe geboren, aber nachdem die Mutter wieder geheiratet hat, so gilt der Vater des Kindes als Ehegatte der Mutter der neuen Ehe.
Leben Eheleute getrennt und die Frau bekommt vor der Scheidung ein Kind, ergeben sich nicht unerhebliche rechtliche Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Vaterschaft. Denn nach der gesetzlichen Regelung ist Vater eines Kindes der Mann,
der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
der die Vaterschaft anerkannt hat oder
dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.

Fristen der Klage zur Vaterschaftsanfechtung

Die Widerlegung einer gesetzlichen Vermutung ist nur durch einen Anspruch möglich, wobei die Anfechtungsberechtigte nach den Bestimmungen des CC – des 
Vaters des Kindes nach der Vermutung des SC, der 
Mutter und des  Kindes selbst – eingeschränkt werden :
Art. 62. (1) Der Ehegatte der Mutter kann bestreiten, dass sie der Vater des Kindes ist, und nachweisen, dass er es nicht hätte empfangen können. Dieser Anspruch kann innerhalb eines Jahres nach Kenntnis der Geburt geltend gemacht werden.

(2) Die Mutter kann bestreiten, dass ihr Ehemann der Vater des Kindes ist, und nachweisen, dass er es nicht hätte empfangen können.
Dieser Anspruch kann innerhalb eines Jahres nach der Geburt geltend gemacht werden.

(3) Im Fall nach Art. 61, Abs. 2, wenn der Vaterschaftsklage des zweiten Ehegatten stattgegeben wird, gilt der erste Ehegatte als Vater des Kindes.  Der erste Ehegatte und die Mutter können innerhalb eines Jahres nach Kenntnisnahme der Entscheidung, spätestens jedoch drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten, eine Klage gegen die Vaterschaft erheben.
(4)  Das Kind kann die Vaterschaft bis zu einem Jahr ab dem Alter der Mehrheit  anfechten .Art. 63. Wenn die Vaterschaft angefochten wird, werden die Mutter, das Kind und der Ehegatte als Parteien berufen, und wenn die Vaterschaft vom zweiten Ehegatten angefochten wird, wird der erste Ehegatte als Partei berufen.

Die Möglichkeit einer Anfechtung besteht nur vor Gericht, und dieser Anspruch kann vom Vater bis ein Jahr nach der Geburt geltend gemacht werden. Die Frist ist ausgeschlossen, obwohl sie für die möglichen Antragsteller in einem solchen Fall unterschiedlich ist – gemäß Art. 62 Familiengesetzbuches – 1 Jahr, aber für die Mutter läuft von der Geburt an, für den Vater – vom Wissen, für das Kind – bis zu einem Jahr ab dem Alter der Mehrheit. Da die Frist kurz und ausschließend ist, kann dies tatsächlich zur Stabilisierung einer möglichen falschen Herkunft des Kindes führen.  Im Verfahren nach der Norm der Kunst. 
62 CC muss nachgewiesen werden, dass der Ehemann der Mutter (der mutmaßliche Vater) nicht der Vater des Kindes ist, weil er von ihm nicht empfangen werden konnte. Es können im Einzelfall spezifische Ursachen festgestellt werden, die natürlich unterschiedlich sein können.