Unsere AGB’s

  • nachfolgenden Mandatsbedingungen haben für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen der Anwaltskanzlei Vladimirov & Kollegen (nachfolgend DVK genannt) und dem/den jeweiligen Mandant/en Gültigkeit, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
  • Abweichungen von den Mandatsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung. Das gilt auch für einen Verzicht auf die Schriftform. Fernmündliche Auskünfte und Erklärungen von DVK sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.
  • Hat die Deutsch-Bulgarische Anwaltskanzlei DVK die Ergebnisse seiner Tätigkeit darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern von DVK außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.

Vertragsgegenstand

  • Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Leistung, die nicht drauf gerichtet ist, einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen, es sei denn, es ist mit dem Auftrag schriftlich etwas anderes vereinbart worden. Bis zur Auftragsannahme bleiben die Rechtsanwälte der DVK in ihrer Entscheidung über die Annahme frei.
  • Der konkrete Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Die DVK ist berechtigt, sich zur Durchführung des bestimmten Auftrages sachverständiger Personen bedienen zu lassen. Die Zuordnung der jeweiligen Sachbearbeitung erfolgt durch die Anwaltskanzlei Vladimirov & Kollegen entsprechend der kanzleiinternen Organisation.
  • Unsere AGB’s – Unsere Kanzlei verpflichtet sich die tatsächliche und rechtliche Situation des Mandanten richtig und im notwendigen Umfang wiederzugeben.
  • Zur Erhebung einer Klage oder zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen ist die DVK nur dann verpflichtet, wenn sie einen darauf gerichteten Auftrag erhalten und diesen angenommen hat. Meldet sich der Mandant bei uns nicht in Bezug auf einen entsprechenden Auftrag, so bleibt die DVK untätig. Der Mandant ist darüber informiert, dass er in diesem Fall mit erheblichen Rechtsnachteilen zu rechnen hat.
  • Wenn sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung ändert, so ist die Deutsch-Bulgarische Anwaltskanzlei DVKnicht verpflichtet, den Mandanten auf Änderungen oder sich daraus ergebenden Folgerungen hinzuweisen.  Unsere AGB’s

Mitwirkungspflicht des Mandanten – Unsere AGB’s

  • Der Mandant hat unsere Deutsch-Bulgarische Anwaltskanzlei auch ohne besondere Aufforderung über alle ihm bekannten mit dem Auftrag zusammenhängenden Sachverhalte vollständig und umfassend zu unterrichten, dem zuständigen Rechtsanwalt unserer Kanzlei sämtliche relevanten Schriftstücke vorzulegen und von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis zu geben, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnt Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von DVK bekannt werden.
  • Unsere Mandanten verpflichten sich, während der Dauer des Mandatsvertrages  nur in Abstimmung mit der Anwaltskanzlei D.Vladimirov & Kollegen mit Dritten, insbesondere Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufzunehmen. Adressänderungen (und insbesondere Änderungen einer E-Mail-Adresse oder Telefaxnummer) sind umgehend mitzuteilen, da es zu Verzögerungen oder Fehlleistungen kommen kann, die auch zu vollständigem Rechtsverlust führen könnten. Die DVK haftet nicht für Schäden, die infolge unzureichender oder verspäteter Information oder durch Kontaktaufnahme mit Dritten ohne Abstimmung mit ihnen entstehen.

Vergütung

  • Die Vergütung unserer Rechtsanwälte richtet sich grundsätzlich nach einer gegenseitigen Honorarvereinbarung. Die Notwendigkeit der Anfertigung von Fotokopien und Abschriften liegt im Ermessen der Anwaltskanzlei Vladimirov & Kollegen.
  • Unsere Anwaltskanzlei ist berechtigt, jederzeit angemessene Vorschüsse zu verlangen.
  • Bei Auftragserteilung ist ein angemessener Kostenvorschuss zu entrichten, dessen Höhe die DVK nach billigem Ermessen festlegen wird. Vor dessen Eingang wird keinerlei anwaltliche Tätigkeit geschuldet; dies gilt nicht, wenn dem Auftraggeber unverhältnismäßige Schäden oder Nachteile drohen, die er nicht selbst oder durch Einschaltung eines anderen Rechtsanwalt abwenden kann.
  • Grundsätzlich hat der Mandant die angeforderte Gebühren- bzw. Honoraransprüche und Auslagen seitens der Deutsch-Bulgarischen Anwaltskanzlei DVK unverzüglich auszugleichen, jedoch spätestens innerhalb von 7 Tagen nach der Rechnungsstellung.
  • Jegliche staatliche Gebühren und Auslagen sind vom Auftraggeber zu tragen. Er erklärt sich damit einverstanden, dass eingehende Geldbeträge vorab zur Deckung der jeweils fälligen Gebühren und Auslagen verrechnet werden. Die DVK ist von den Beschränkungen der § 181 BGB bzw. Art. 38 Abs. 1 des bulgarischen Gesetzes über die Schuldverhältnisse und Verträge befreit.
  • Die DVK darf ihre Gebühren- und Honoraransprüche an Dritte abtreten, die den gleichen Verschwiegenheitspflichten unterliegen wie sie selbst, insbesondere an andere Rechtsanwälte.
  • Kostenerstattungsansprüche und andere Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Gegner, der Justizkasse oder sonstigen erstattungspflichtigen Dritten werden in Höhe der Gebühren- bzw. Honoraransprüche und Auslagen der Rechtsanwälte vorab an diese abgetreten. Die Anwaltskanzlei Vladimirov & Kollegen ist ermächtigt, die Abtretung im Namen des Auftraggebers dem Zahlungspflichtigen anzuzeigen und die Forderung einzuziehen.
  • Die Aufrechnung gegen eine Forderung von DVK durch den Auftraggeber ist unzulässig, soweit die Forderung des Mandanten nicht unbestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.

Gesamtschuldnerische Haftung bei Mandantenmehrheit, Haftung, Haftungsbeschränkung

  • Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften einem Rechtsanwalt unserer Deutsch-Bulgarischen Anwaltskanzlei als Gesamtschuldner.
  • Für alle Fälle leichter Fahrlässigkeit wird die Haftung unserer Anwaltskanztei Vladimirov & Kollegen auf einen Höchstbetrag von 8 000 Lewa beschränkt. Unberührt davon bleibt eine weitergehende Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
  • Unsere AGB’s Rechtsanwälte haben über die gesetzliche Mindestversicherung hinaus eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Es besteht für jeden Einzelfall die Möglichkeit einer Zusatzversicherung, die auf Wunsch und Kosten des Mandanten abgeschlossen werden kann. Auf jeden Fall hat der Mandant ein entsprechendes Verlangen diesbezüglich schriftlich zu stellen.
  • Bei der Anwendung ausländischen Rechts wird die Haftung unserer Anwaltskanzlei im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen; dies gilt nicht für sog. supranationales Recht. Unsere Rechtsanwälte stehen im Briefwechsel und hat Kontakt mit ausländischen Auftraggebern auf Deutsch, Englisch, Italienisch, Spanisch oder Französisch. Etwaige Kosten für die Übersetzung von Unterlagen sind vom Auftraggeber zu tragen. Die Rechtsanwälte unserer Anwaltskanzlei haften nicht für etwaige Übersetzungsfehler. Die Haftung des beauftragten Rechtsanwalts oder seiner Erfüllungsgehilfen für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt.
Schweigepflicht, Korrespondenz und Datenschutz – Unsere AGB’s
  • Die Anwaltskanzlei Vladimirov & Kollegen ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihren Mitarbeitern im Zusammenhang  mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt geworden sind, Stillschweigen zu wahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.
  • Unsere Anwaltskanzlei darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. Die Mitarbeiter der DVK dürfen personenbezogene Daten im Rahmen des Auftrages mit modernen Datenverarbeitungsanlagen erfassen, speichern und verarbeiten. Die Weitergabe dieser Daten an Dritte und ihre Verarbeitung von diesen darf erfolgen, soweit unsere Mitarbeiter dies im Rahmen des konkreten Auftrages für erforderlich halten.
  • Die gesamte Korrespondenz mit einem Rechtsschutzversicherer stellt einen gesonderten Auftrag dar und ist grundsätzlich nicht mit dem Honorar in der Sache selbst abgegolten. Soweit unsere Anwaltskanzlei auch beauftragt ist, den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung zu führen, wird sie von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit.
  • Die Verpflichtung von Anwaltskanzlei Vladimirov & Kollegenzur Aufbewahrung und Herausgabe von Handakten erlischt zwei Jahre nach Beendigung des Auftrages.
  • Soweit eine kürzere Verjährungsfrist nicht gesetzlich vorgeschlieben ist, verjähren jegliche Ansprüche gegen die Anwaltskanzlei Vladimirov & Kollegen drei Jahre nach Beendigung des Auftrags.
Schlussbestimmungen
  • Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Republik Bulgarien.
  • Zu ihrer Rechtswirksamkeit bedürfen alle Vereinbarungen sowie alle Änderungen der Vereinbarungen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  • Eine eventuelle Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.
  • Diese Mandatsbedingungen gelten auch im Hinblick auf etwaige unterbevollmächtigte Rechtsanwälte.
  • Der Sitz unserer Anwaltskanzei DVK gilt als vertraglicher Erfüllungsort und gleichzeitig Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem der Vollmacht zugrunde liegendem Rechtsverhältnis gegenüber Vollkaufleuten.

Ich habe die vorstehenden Mandatsbedingungen von der Deutsch-Bulgarischen Anwaltskanzlei D.Vladimirov & Kollegen gelesen, verstanden und mit meiner eigenhändigen Unterschrift erkläre ich hiermit mein Einverständnis.

____________________, den _______ 2017

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MANDATSBEDINGUNGEN
(Stand 01/2017)