Abschluss einer Scheidungsvereinbarung

Wir bekommen mehreren Anfragen über den Abschluss einer Scheidungsvereinbarung

In Bulgarien entscheiden sich immer mehr Ehepaare bei einer Trennung für den Abschluss einer Scheidungsvereinbarung nach Art. 51 SK, um ihre Ehe einvernehmlich durch das Gericht aufzulösen, ohne belastende Prozesse und persönliche Eskalationen.

Das Familiengesetzbuch erlaubt dies ausdrücklich, sofern alle Scheidungsfolgen eindeutig und gesetzeskonform geregelt sind.

Was regelt eine Scheidungsvereinbarung in Bulgarien?

Laut Art. 51 Abs. 1 und 2 des bulgarischen Familiengesetzbuchs müssen die Ehegatten bei einer einvernehmlichen Scheidung alle persönlichen und vermögensrechtlichen Folgen ihrer Trennung regeln.

Dazu gehören insbesondere:

  • 👨‍👩‍👧‍👦 Elterliche Sorge, Wohnort und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder

  • 💰 Unterhaltsverpflichtungen zwischen Ehegatten und gegenüber den Kindern

  • 🏠 Aufteilung des ehelichen Vermögens und Nutzung der Ehewohnung

  • 🚗 Regelungen zur Nutzung von beweglichem Eigentum (z. B. Auto)

  • 📄 Nachname nach der Scheidung (ob beibehalten oder geändert)

Diese Vereinbarung muss dem Gericht schriftlich vorgelegt werden und wird nur dann genehmigt, wenn sie dem Wohl der Kinder nicht widerspricht und nicht sittenwidrig ist.

Form bei Abschluss einer Scheidungsvereinbarung

Gemäß Art. 51 Abs. 3 SK ist die Vereinbarung:

  • 📜 Schriftlich zu verfassen

  • 📅 Dem Scheidungsantrag beizufügen

  • ⚖️ Durch das Gericht zu genehmigen, das die Vereinbarung nur dann akzeptiert, wenn sie das Kindeswohl und die Rechte der Ehegatten nicht verletzt

Das Gericht prüft, ob:Abschluss einer Scheidungsvereinbarung

  • die Vereinbarung freiwillig abgeschlossen wurde,

  • sie alle gesetzlich erforderlichen Punkte regelt und

  • die Kindesinteressen vollständig berücksichtigt sind.

Vorteile einer Scheidungsvereinbarung in Bulgarien

  • Beschleunigte Scheidung (bereits bei der ersten Verhandlung möglich)

  • Keine Beweisaufnahme über Zerrüttung der Ehe notwendig

  • Weniger emotionale Belastung für alle Beteiligten

  • Planungssicherheit durch rechtskräftige Einigung

  • Schutz der Kinder durch konsensuale Lösungen

Im Gegensatz zur streitigen Scheidung vermeidet eine Scheidung nach Art. 51 SK langjährige Prozesse, anwaltliche Eskalationen und belastende Konflikte.

Internationale Aspekte: 

Gerade bei binationalen Ehen (z. B. deutscher Ehepartner und bulgarische Ehepartnerin) ist eine individuell ausgearbeitete Scheidungsvereinbarung entscheidend.

Bei dem Abschluss einer Scheidungsvereinbarung, müssen die Ehegatten prüfen:

  • 🌐 Welches Recht gilt für die Scheidung? (Rom III-VO, IPRG)

  • 📄 Muss die Vereinbarung in beiden Ländern anerkannt werden?

  • 🖋️ Welche Formvorgaben (Notar, Gericht) sind erforderlich?

  • 🗣️ Ist eine beglaubigte Übersetzung notwendig?

Unsere Kanzlei bietet Unterstützung bei der Gestaltung und grenzüberschreitenden Anerkennung deutsch-bulgarischer Scheidungsvereinbarungen.

Beispielhafte Regelungen

Ein typischer Entwurf nach Art. 51 SK kann folgende Punkte enthalten:

  1. Die Ehegatten erklären, dass die Ehe zerrüttet ist und sie die Scheidung beantragen.

  2. Das Sorgerecht für das gemeinsame Kind verbleibt bei der Mutter/Vater.

  3. Der andere Elternteil erhält Umgangsrecht an festgelegten Tagen/Wochenenden.

  4. Kindesunterhalt in Höhe von XX BGN monatlich wird vom Vater/Mutter gezahlt.

  5. Die Ehewohnung bleibt im Eigentum der Ehefrau; das Auto erhält der Ehemann.

  6. Gemeinsame Schulden werden hälftig aufgeteilt.

  7. Beide Ehepartner behalten/ändern ihren Familiennamen.

Eine Scheidung per Vereinbarung nach Art. 51 SK ist die klügste und friedlichste Form der Ehescheidung in Bulgarien.

Sie bewahrt Ressourcen, schützt Kinder, reduziert Belastung und bietet Rechtssicherheit – national und international.

Lassen Sie sich professionell beraten – für eine rechtssichere Scheidungsvereinbarung!

📍 Kanzlei für deutsch-bulgarisches Familienrecht – Sofia /Bulgarien