Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Wichtiger Teil jeder beratungsvertrag mit dem Mandanten sind die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Mandatsverhältnis zwischen dem Mandanten/der Mandantin (nachfolgend „Mandant“) und dem beauftragten deutschen Rechtsanwalt mit Sitz in Sofia, Bulgarien.
Sie gelten für alle rechtlichen Dienstleistungen, unabhängig davon, ob diese beratender, außergerichtlicher oder gerichtlicher Natur sind.
1. Rechtsschutzversicherung
Hat der Mandant eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, gelten ausschließlich die Bedingungen des Versicherungsvertrags zwischen dem Mandanten und der Versicherung.
Der beauftragte Rechtsanwalt fungiert in diesem Zusammenhang als außenstehender Dritter.
Die Verpflichtung zur Zahlung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Anwaltsgebühren bleibt in jedem Fall beim Mandanten – unabhängig davon, ob und in welcher Höhe die Versicherung die Kosten erstattet.
Wichtige Hinweise:
Reise- und Abwesenheitskosten des Anwalts (z. B. zu auswärtigen Terminen oder Gerichten) werden in der Regel nicht oder nur teilweise von Rechtsschutzversicherungen übernommen.
Bei Beauftragung zur Korrespondenz mit der Versicherung fallen zusätzliche Gebühren an, die nicht von der Versicherung getragen werden.
Wird eine Deckungszusage nachträglich von der Versicherung widerrufen, bleibt der Mandant zur vollständigen Zahlung der Gebühren verpflichtet.
Bei teilweiser Erstattung durch die Versicherung trägt der Mandant die Differenz und muss diese auch dann begleichen, wenn er Klage gegen die Versicherung erhebt.
2. Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
Ist der Mandant aufgrund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht in der Lage, die Anwaltskosten zu tragen, muss er dies bereits bei der Mandatserteilung offenlegen.
Treten finanzielle Engpässe später auf, ist der Rechtsanwalt unverzüglich zu informieren.
Wichtig:
Der Rechtsanwalt kann nur dann prüfen, ob Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe (PKH) besteht.
Wird keine rechtzeitige Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse abgegeben, trägt der Mandant die Kosten selbst.
Bei Ablehnung der PKH bleibt der Mandant ebenfalls zur Zahlung verpflichtet.
Falsche oder unvollständige Angaben in der PKH-Erklärung können strafrechtliche Konsequenzen haben.
3. Vorschusszahlungen
Gemäß § 9 RVG ist der Rechtsanwalt berechtigt, für bereits entstandene und noch zu erwartende Kosten einen angemessenen Vorschuss zu verlangen.
Im Einzelnen:
Bei Nichtzahlung des Vorschusses kann der Rechtsanwalt nach Ankündigung weitere Leistungen verweigern oder das Mandat fristlos kündigen.
Die Verpflichtung zur Begleichung bereits entstandener Kosten bleibt auch bei Kündigung bestehen.
Vom Rechtsanwalt vereinnahmte Gelder können zur Verrechnung mit offenen Honorarforderungen verwendet werden – auch aktenübergreifend.
4. Auftrag zur Klageerhebung
Der Rechtsanwalt ist nur dann zur Erhebung einer Klage oder Einlegung von Rechtsmitteln verpflichtet, wenn er hierzu ausdrücklich beauftragt wurde.
Hinweis für Mandanten:
Erfolgt keine Rückmeldung auf eine Rückfrage des Rechtsanwalts, bleibt dieser inaktiv.
Der Mandant trägt in solchen Fällen das Risiko von Fristversäumnissen und daraus entstehenden Nachteilen.
In Verbindung mit Punkt 3 kann auch hier bei fehlender Vorschusszahlung das Mandat beendet werden.
5. Anfertigung von Kopien
Die Erstellung von Fotokopien, Ausdrucken oder Abschriften erfolgt ausschließlich nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Rechtsanwalts.
6. Arbeitsrechtliche Verfahren
Mandanten wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten in der ersten Instanz auch im Erfolgsfall kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten gegen die Gegenpartei besteht.
7. Korrespondenz
Die Korrespondenz mit ausländischen Mandanten erfolgt ausschließlich auf Deutsch. Kosten für notwendige Übersetzungen trägt der Mandant.
Wichtiger Hinweis:
Der Rechtsanwalt haftet nicht für Übersetzungsfehler.
Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt davon unberührt.
8. Verbindlichkeit von telefonischen Auskünften
Telefonische Auskünfte oder Erklärungen des Rechtsanwalts sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
9. Aufbewahrungspflicht
Die Verpflichtung zur Aufbewahrung und Herausgabe von Handakten endet zwei Jahre nach Beendigung des Mandatsverhältnisses.
10. Berufshaftpflichtversicherung – Transparenz und Schutz
Der Rechtsanwalt ist berufshaftpflichtversichert bei der Allianz AG in BULGARIEN
Schlussbestimmungen der AGB’s
Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Republik Bulgarien.
- Zu ihrer Rechtswirksamkeit bedürfen alle Vereinbarungen sowie alle Änderungen der Vereinbarungen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Eine eventuelle Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.
- Diese Mandatsbedingungen gelten auch im Hinblick auf etwaige unterbevollmächtigte Rechtsanwälte.
- Der Sitz unserer Anwaltskanzei DVK gilt als vertraglicher Erfüllungsort und gleichzeitig Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem der Vollmacht zugrunde liegendem Rechtsverhältnis gegenüber Vollkaufleuten.
Ich habe die vorstehenden Mandatsbedingungen von der Deutsch-Bulgarischen Anwaltskanzlei D.Vladimirov & Kollegen gelesen, verstanden und mit meiner eigenhändigen Unterschrift erkläre ich hiermit mein Einverständnis.
____________________, den _______ 2025
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MANDATSBEDINGUNGEN
(Stand 01/2025)