Rechtsbereiche der Kanzlei

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Rechtsberatungen von Familienrechtsfälle

Anwälte mit dem Fachgebiet Familienrecht bieten vielfältige Informationen zu Themen wie Scheidung, Trennung, Unterhalt, Sorgerecht und vielem mehr rund um die Familie. In einem Streitfall bieten sie Beratung und vertreten kompetent vor Gericht.

Leistungsbeschreibung

Wenn Eltern sich trennen oder scheiden lassen, besteht das gemeinsame Sorgerecht für ihre gemeinsamen Kinder fort. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass das gemeinsame Sorgerecht in den meisten Fällen die beste Lösung für das Kind ist.

Das Familiengericht kann aber auf Antrag die elterliche Sorge oder einen Teil davon auf die Mutter oder den Vater übertragen.

Hinweis: Eine einvernehmliche Sorgerechtsübertragung ohne Beteiligung des Familiengerichts ist nicht möglich. Angesichts der Bedeutung der Entscheidung für die Familie ist eine Beratung durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt zu empfehlen.

Das Familiengericht kann das Sorgerecht auch von Amts wegen entziehen. Meistens werden solche Verfahren aufgrund von Anregungen oder Hinweisen Dritter(z.B. dem Jugendamt oder dem Kind nahestehender Personen), die Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung ergeben, eingeleitet.

Im Familienrecht berät und vertritt Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht ELENA VANGELOVA; daneben auch Herr RA D. Vladimirov als Fachanwalt für Familienrecht.

Vorrangiges Ziel der Beratung ist die Erarbeitung einer einvernehmlichen Lösung unter Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Interessen.

Um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, werden bereits im Vorfeld alle rechtlichen und finanziellen Probleme im Hinblick auf die avisierte einvernehmliche Lösung erörtert.

RA D. Vladimirov berät Sie ausführlich und auf den Einzelfall bezogen in allen die Scheidung betreffenden Fragen, insbesondere hinsichtlich Unterhalt, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung, Hausrat und Sorgerecht.

Die Vermögensauseinandersetzung und Inanspruchnahme auf Zahlung von Zugewinn kann insbesondere für Selbständige und Unternehmen eine existenzbedrohende Situation darstellen, die umfassender und gezielter Beratung bedarf.

Ziel ist es auch hier, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen durch Vorbereitung einer außergerichtlichen oder notariellen Vereinbarung.

Sollte im Einzelfall eine außergerichtliche Einigung doch nicht möglich sein, vertritt RA D. Vladimirov Ihre Interessen auch im gerichtlichen Verfahren konsequent.

Auch RA D. Vladimirov als Fachanwalt für Familienrecht vertritt umfassend Ihre Interessen im gesamten Bereich des Familienrechtes.