Scheidungsantrag vorbereiten
Unsere Rechtsanwaltskanzlei unterstützt ausländischen Mandanten, den Scheidungsantrag vorbereiten.
Die Scheidungsverfahren fängt mit dem Vorbereitung und Einreichen des Scheidungsantragages vor dem Familiengericht in Bulgarien.
Dazu gehören auch die folgenden Angaben und Informationen bei der Vorbereitung eines Scheidungsantrag einreichen
- Vollständigen Geburtsnamen, offiziellen Anschriften der beiden Ehegatten
- Vollständigen Angaben über den letzten gemeinsamen Wohnort
- Information über das genaue Trennungsdatum,
- Vollständigen Geburtsnamen,
- Wohnort der gemeinsamen Kinder
- Angaben über die eventuelle Zustimmung des anderen Gatten zur Scheidung
- Angaben über die Einkommensverhältnisse des Paares
- Heiratsurkunde oder Familienstammbuch – Im Original
- die Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder;
Ein wesentlicher Teil der wichtigsten Dokumente können Sie beim zuständigen Standesamt in Ihren Wohnort.
Was wid beim Familiengericht in Bulgarien passieren ?
Wir helfen Ihnen als Ihr Scheidungsanwalt bei allen rechtlichen und formalen Angelegenheiten, die Ihre Scheidung betreffen.
Dies ist in erster Linie das Familiengericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern wohnt.
Gleich nach der Überprüfung der Klagschriften wird die Scheidungsklage samt mit den Beweise der gegnerische Seite zur Kentniss und Stellungnahme gesendet.
Mit der förmlichen Zustellung wird der Scheidungsantrag rechtshängig.
Die Gegnerische Seite hat eine 30 tätige Frist einen Einspruch oder Zustimmungsbericht dem Familiengericht zu übersenden.
Rufen Sie unserer Kanzlei für Familienrecht und Erbrecht in Bulgarien gleich an + 359 897 90 43 91
Als Rechtsanwalt für Familienrecht beraten wir unsere Mandanten regelmäßig schon im Vorfeld eines Scheidungsverfahrens.
Ihre Vorteile
- Beratung durch spezialisierten Anwalt für Familienrecht
- Erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltslehrgang für Familienrecht (120 Zeitstunden)
- Zuverlässige Ersteinschätzung Ihres Falles dank Spezialisierung
- Erfolgreiche Interessenwahrnehmung ohne Stress
- Jederzeit auch kurzfristige Termine möglich
Der Großteil der Kommunikation kann online, per Telefon oder Telefax stattfinden – Sie ersparen sich aufwendige Wege und Korrespondenz.
Mit guter Planung und einer strategischen Herangehensweise lassen sich viele unerfreuliche Erfahrungen vor dem Familiengericht vermeiden.
Mit unseren erprobten Verhandlungsstrategien wollen wir Ihr Scheidungsverfahren erfolgreich gestalten und bestmögliche Ergebnisse erzielen.
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Wie soll ich mich einvernehmlich scheiden lassen ?
Wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen, benötigt nur der Ehepartner, der den Antrag einreichen soll, eine Anwältin bzw. einen Anwalt. Der andere Ehepartner muss nur noch zustimmen und muss dafür nicht rechtlich vertreten werden.
Welches Gericht ist zuständig ?
In der Regel ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnort zuständig, in dem Sie zuletzt als Eheleute gewohnt haben. Ihre Anwältin bzw. Ihr Anwalt wird Ihnen jedoch dabei helfen, das örtlich zuständige Gericht zu finden.
WIE UND WO REICHE ICH DIE SCHEIDUNG EIN?
Sie müssen Ihre Scheidung beim örtlich für Sie zuständigen Familiengericht mit einem Rechtsanwalt im Familienrecht beantragen. Dazu müssen Sie einen Scheidungsanwalt aussuchen um den Antrag einzureichen. Darin beantragen Sie, dass Ihre Ehe geschieden wird. Nur der Familienrichter kann Ihre Ehe scheiden. Das Standesamt, wo Sie die Ehe einst abgeschlossen haben, ist dafür nicht zuständig. Das Gericht erlässt dann einen Scheidungsbeschluss.
BENÖTIGE ICH EINEN RECHTSANWALT?
Im Familienrecht besteht aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Anwaltszwangs eine Anwaltspflicht. Sie müssen also einen Rechtsanwalt beauftragen, wenn Sie den Scheidungsantrag bei Gericht einreichen wollen.
MUSS MEIN EHEPARTNER GLEICHFALLS EINEN RECHTSANWALT BEAUFTRAGEN?
ofern Ihr Ehepartner die Voraussetzungen der Scheidung bestreitet (insbesondere den Ablauf des Trennungsjahres) oder wegen irgendwelcher Scheidungsfolgen eigene Anträge stellen möchte, benötigt er dafür einen eigenen Rechtsanwalt.
WIE ERREICHE ICH MEINE SCHEIDUNG AM SCHNELLSTEN?
Idealerweise lassen Sie sich im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner scheiden und betreiben damit die einvernehmliche Scheidung. Entscheidend ist, dass Sie dadurch eine streitige Scheidung vermeiden. Bei der einvernehmlichen Scheidung stellen Sie den Scheidungsantrag und der Ehepartner stimmt Ihrem Scheidungsantrag einfach zu oder umgekehrt. Sofern Ihr Ehepartner Vorbehalte hat, können wir Sie unterstützen und beraten, wie Sie bestehende Bedenken und Vorbehalte ausräumen und den Weg für eine einvernehmliche Scheidung aufbereiten.
BIN NACH DER SCHEIDUNG AUF UNTERHALT ANGEWIESEN. WAS KANN ICH TUN?
Wenn Sie beispielsweise Ihr Kleinkind betreuen, krank sind oder Ihre Berufsausbildung unterbrochen haben, haben Sie Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt oder andere Unterhaltsformen. Im Idealfall vereinbaren Sie mit Ihrem hoffentlich einsichtigen und finanziell leistungsfähigen Ehepartner, dass er sich zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Dazu treffen Sie idealerweise eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Diese müssen Sie allerdings notariell beurkunden oder gerichtlich im Scheidungstermin protokollieren lassen. Mit einer solchen Scheidungsfolgenvereinbarung vermeiden Sie eine streitige Auseinandersetzung wegen des Unterhalts vor Gericht. Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie auch andere Scheidungsfolgen, wie Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Hausrat oder auch das Umgangsrecht für Ihr gemeinsames Kind nach der Trennung regeln.
WARUM SIND SCHEIDUNGSFOLGENVEREINBARUNGEN VORTEILHAFT?
Sie können sich wegen irgendwelcher Scheidungsfolgen auf Jahre hinaus mit Ihrem Ehepartner streiten. Sie wissen jedoch beide nicht, wie das gerichtliche Urteil im Ergebnis dann aussieht. Einer verliert immer. Meistens verlieren beide. In Anbetracht dessen, dass beide Ehepartner ständig mit der Problematik beschäftigt sind und viel Geld für Anwälte und Gerichtskosten ausgeben müssen, sind Sie immer gut beraten, sich nicht auf eine streitige Auseinandersetzung einzulassen. Eine solche Scheidungsfolgenvereinbarung lässt sich ausgesprochen kostengünstig herbeiführen und verursacht im Fall der notariellen Beurkundung lediglich sehr überschaubare Notargebühren. Vor allem schaffen Sie mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung schnell klare Verhältnisse und konzentrieren sich auf Ihre neue Lebensplanung.
WELCHE UNTERLAGEN BENÖTIGE ICH FÜR MEINEN SCHEIDUNGSANTRAG?
Sie beauftragen über unsere Vermittlung Ihren Rechtsanwalt. Das Scheidungsantragsformular befindet sich bereits in Ihrem Gratis-Informationspaket. Sie können es aber auch auf unserer Webseite herunterladen. Dem Antrag fügen Sie die Kopie Ihrer Heiratsurkunde bei. Das Original benötigen Sie erst im Termin zur mündlichen Verhandlung vor Gericht. Sollten Sie einen Ehevertrag abgeschlossen haben oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung vereinbart haben, fügen Sie auch die Kopie bei. Ihr Rechtsanwalt reicht die Unterlagen dann beim Familiengericht ein.
Zum Einleiten eines Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht in Bulgarien, sollte, laut des Gesetzes nur eine Bedingung vorliegen – die Ehe muss unwiederbringlich zerrüttet sein. Ja, wer die Scheidung einreicht, braucht dazu in jedem Fall einen Anwalt in Familienrecht zu beauftragen. Zuständig ist immer das Familiengericht. Hier herrscht Anwaltszwang. Die Auflösung einer Ehe ist häufig hochemotional und unter Umständen mit der Aufteilung von nicht unbeträchtlichen Vermögenswerten verbunden. Der Scheidungsanwalt sorgt dafür, dass das Scheidungsverfahren sachlich und garantiert einen geordneten Ablauf folgt. Wie lange eine Scheidung dauert, lässt sich nicht einfach sagen. Im besten Fall werden Sie die Entscheidung innerhalb von wenigen Monaten erhalten. Wann kann ich die Scheidung einreichen?
Brauche ich einen Scheidungsanwalt vor dem Familiengericht?
Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren in Bulgarien ?
Wenn Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufgesetzt haben, in der die finanziellen und rechtlichen Folgen (Vermögensaufteilung, ggf. Sorge- und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder) geregelt sind, dauert ca. 3 Monate das Ganze.