Einvernehmliche Scheidung

Unserer Mandangten fragen sehr häufig nach einer Einvernehmliche Scheidung

Im Sinne einer zügigen einvernehmlichen Scheidung ist es sinnvoll, vor Gericht auf weitere Anträge bzgl. sog. Scheidungsfolgesachen wie z. B.

A./Unterhalt,

B/Sorgerecht und

C/ Zugewinn etc.

zu verzichten oder diese Folgesachen gesondert geltend zu machen.

So entscheidet das Gericht nur über die einvernehmliche Scheidung und ggf. den Versorgungsausgleich – und das innerhalb relativ kurzer Verfahrensdauer.

Die Vorteile einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Kann man sich mit dem Noch-Ehepartner zudem in einer Scheidungsfolgenvereinbarung über Folgesachen einigen, hat das gleich mehrere Vorteile:

Wenn man sich über die Scheidung und Themen wie z. B. Sorgerecht, Unterhalt und Zugewinnausgleich vor Einreichen des Scheidungsantrags einigt, entlastet das sowohl die Eheleute als auch gegebenenfalls deren Kinder:Einvernehmliche Scheidung

  • Schnellere Abwicklung: Eine einvernehmliche Scheidung verhindert, dass sich das Verfahren über Jahre hinzieht.
  • Wahrung des Familienfriedens: Langwierige Streitigkeiten vor Gericht können vermieden werden, was insbesondere für gemeinsame Kinder von Vorteil ist.
  • Kosteneinsparungen: Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten reduzieren.
  • Rechtliche Klarheit: Eine notarielle Vereinbarung sorgt für eine verbindliche und verlässliche Regelung der Folgesachen.
  • Beschleunigung des Verfahrens: Wird der Versorgungsausgleich bereits in der Vereinbarung geregelt, entfällt eine gerichtliche Klärung, was die Dauer der Scheidung deutlich verkürzen kann.

Wichtige Inhalte einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung sollte alle relevanten Punkte klar und präzise regeln, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Zu den wichtigsten Aspekten gehören:

  1. Unterhalt: Regelungen zum Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt.
  2. Sorgerecht & Umgangsrecht: Klare Absprachen zur Betreuung der gemeinsamen Kinder.
  3. Zugewinnausgleich: Vereinbarungen zur Aufteilung des Vermögens.
  4. Hausrat & Immobilien: Klärung, wer welche Besitztümer behält.
  5. Versorgungsausgleich: Mögliche Vereinbarungen zur Rentenregelung.

Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung

  1. Einigung mit dem Partner: Eine offene Kommunikation ist entscheidend.Einvernehmliche Scheidung
  2. Erstellung der Scheidungsfolgenvereinbarung: Idealerweise mit juristischer Beratung und notarieller Beurkundung.
  3. Einreichung des Scheidungsantrags: Dieser kann durch einen Anwalt erfolgen.
  4. Gerichtliche Anhörung: Das Familiengericht prüft die Scheidung und ggf. die getroffenen Vereinbarungen.
  5. Scheidungsbeschluss: Die Scheidung wird rechtskräftig, sobald alle Formalitäten geklärt sind.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein wichtiger Baustein für eine schnelle und reibungslose Scheidung.

Sie ermöglicht beiden Parteien eine rechtssichere Regelung der wichtigsten Fragen und kann eine emotionale sowie finanzielle Entlastung bedeuten.

Wer sich frühzeitig mit seinem Noch-Partner einigt und juristischen Rat einholt, kann die Scheidung effizient und ohne unnötigen Stress durchführen.

Sind Sie sich mit Ihrem Partner über die Scheidung einig und überlegen eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen?

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema und erstelle individuelle Vereinbarungen für Sie.

Sprechen Sie mich gerne an – telefonisch unter 0897 90 43 91 oder schreiben Sie uns einfach an !