Kindesentführung in Bulgarien
Immer häufiger wird in den letzten Jahren über Fälle von Kindesentführungen in Bulgarien.
Besonders im Fokus stehen dabei internationale Entführungen, bei denen ein Elternteil das gemeinsame Kind ohne die Zustimmung des anderen Elternteils ins Ausland bringt.
Diese Problematik hat in der Öffentlichkeit verstärkte Aufmerksamkeit erregt, da solche Entführungen oft zu aufwendigen rechtlichen Verfahren und emotionalen Belastungen führen.
Ein besonders bedeutender Rahmen, der in diesen Fällen zur Anwendung kommt, ist das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ).
Das Haager Übereinkommen
DAS HKÜ stellt dar und zielt ab, Kinder, die widerrechtlich von einem Vertragsstaat in einen anderen verbracht oder dort zurückgehalten wurden, so schnell wie möglich zurückzuführen.
Es soll sicherstellen, dass das Sorgerecht in dem Land geregelt wird, in dem das Kind vor der Kindesentführung in Bulgarien gelebt hat.
In Bulgarien, einem Mitgliedsstaat des Übereinkommens, spielen diese Regelungen eine bedeutende Rolle, da immer mehr internationale Entführungsfälle dort registriert werden.
Durch einige aufsehenerregende Fälle, bei denen die Gerichte und Behörden in Bulgarien aktiv wurden, ist das Verfahren gegen Kindesentführung landesweit bekannt geworden.
In solchen Fällen entführen Mütter oder Väter das Kind und bringen es ohne Zustimmung des anderen Elternteils in ein anderes Land, um dort zu bleiben.
Diese Handlungen führen häufig zu komplizierten gerichtlichen Auseinandersetzungen, in denen das HKÜ als juristische Grundlage dient.
Was ist das Rechtspraxis ?
Ziel des Übereinkommens ist es, das Kind in den Ursprungsstaat zurückzubringen, damit dort über das Sorgerecht entschieden werden kann, wobei das Wohl des Kindes oberste Priorität hat.
Die Beurteilung, ob eine Kindesentführung in Bulgarien nach dem Haager Übereinkommen vorliegt, hängt maßgeblich vom anwendbaren Sorgerecht ab.
In den meisten Fällen richtet sich dieses nach der Staatsbürgerschaft oder dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes.
Wenn ein Elternteil das Kind beispielsweise aus Bulgarien in ein anderes Land bringt, obwohl der andere Elternteil das Sorgerecht oder ein Mitspracherecht hat, liegt eine Kindesentführung im Sinne des HKÜ vor.
Für die betroffenen Elternteile und Kinder sind solche Situationen extrem belastend.
Die Verfahrensdauer und die Unsicherheit über den Ausgang der rechtlichen Auseinandersetzungen führen oft zu schwerwiegenden emotionalen und psychologischen Belastungen.
Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, dass die betroffenen Familien rechtzeitig juristischen Beistand in Anspruch nehmen
Es muss die Behörden in den betroffenen Ländern schnell und effizient handeln, um das Kindeswohl zu gewährleisten.
Was bedeutet Kindesentführung in Bulgarien ?
Kindesentführung, insbesondere im Kontext des Haager Übereinkommens, bezeichnet den widerrechtlichen Entzug eines Kindes aus seinem gewohnten Lebensumfeld.
Dies geschieht meist durch einen Elternteil, der das Kind ohne die Zustimmung des anderen Elternteils in ein anderes Land bringt oder dort festhält.
Eine solche Entführung stellt nicht nur eine Verletzung des Sorgerechts dar, sondern hat auch schwerwiegende Konsequenzen für das Kind.
Es wird aus seiner vertrauten Umgebung, seinem sozialen Umfeld und seiner schulischen Bildung herausgerissen, was zu erheblichen emotionalen und psychologischen Problemen führen kann.
Das HKÜ soll in diesen Fällen Abhilfe schaffen, indem es die sofortige Rückführung des Kindes in das Ursprungsland anordnet, sofern bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Dabei ist es wichtig zu betonen, dass das Ziel des Übereinkommens nicht die endgültige Klärung des Sorgerechts ist
Das HKÜ stellt die Wiederherstellung der Situation vor, die vor der Entführung bestand, damit das zuständige Gericht im Ursprungsland eine fundierte Entscheidung treffen kann.
In Bulgarien wird die Kindesentführung in zunehmendem Maße als ernstes Problem anerkannt,
Das Land Bulgairen aufgrund seiner geografischen Lage und seiner Mitgliedschaft in der Europäischen Union häufiger in internationale Entführungsfälle involviert ist.
Die bulgarischen Gerichte und Behörden arbeiten eng mit anderen Vertragsstaaten des HKÜ zusammen, um die schnelle Rückführung der Kinder zu gewährleisten und den betroffenen Familien zu helfen, eine faire Lösung zu finden.
Das Haager Kindesentführungsübereinkommen bezweckt, Kinder vor den nachteiligen Folgen eines widerrechtlichen Verbringens in einen anderen Vertragsstaat oder eines Zurückhaltens dort zu schützen.
Das Verbringen eines Kindes in die Bundesrepublik Deutschland mit dem Ziel des dauerhaften Aufenthalts kann widerrechtlich nach Art. 3 Satz 1 lit. a HKiEntÜ sein.
Die rechtlichen Vorauszusetzen ist die Verletzung eines nach dem Recht des Herkunftsstaats bestehenden Sorgerechts, was auch der Fall sein kann, wenn die Eltern gemeinsam Sorgerechtsinhaber sind.
Rechtsgrundlage der HKÜ
Wichtig ist, dass man auch versteht, dass das Verfahren nach dem HKÜ (Haager Übereinkommen gegen Kindesentführung) kein Verfahren ist, in dem allfällige inhaltliche Gründe geprüft werden.
In diesen Verfahren geht es nur darum, ob zum Zeitpunkt der Aus- bzw. Einreise der Elternteil berechtigt war über den Aufenthaltsort des Kindes (alleine) zu entscheiden.
Im Ergebnis kann das Verfahren daher zur Feststellung führen, dass der Aufenthalt berechtigt war, oder aber das Kind wieder zurückgebracht werden muss.
Verletzung des Sorgerechts
Eine Verletzung des Sorgerechtes nach Art. 3 Satz 1 HKÜ liegt nach der Rechtsprechung in jedem Zurückhalten durch den Entführer zu seinen Gunsten.
Danach wird die Sorgerechtsausübung oder auch nur die des gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrechtes durch den Mitsorgeberechtigten beeinträchtigt.
Es wird dem Rechtsinhaber unmöglich, alle oder einzelne Befugnisse oder Verpflichtungen des Sorgerechtsinhabers wahrzunehmen.
Dabei ist entscheidend, welche Rechte der Staat normiert hat, in dem sich das Kind vor der Sorgerechtsverletzung vor dem Ortswechsel gewöhnlich aufgehalten hatte.
Erfolgreich sind solche Anträge in Bulgarien dann, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das Kind hat das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet (Artikel 4 Satz 2 HKÜ).
- Das Kind hatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt unmittelbar vor der Entführung in Bulgarien(Artikel 3 Abs. 1 Buchst. a HKÜ).
- Der antragstellende Elternteil hatte im Zeitpunkt der Entführung oder des Zurückhaltens zumindest ein Mitsorgerecht und hat es bis zu diesem Zeitpunkt auch tatsächlich ausgeübt (Artikel 3 Abs. 1 Buchst. b HKÜ) – regelmäßige, aber nicht notwendigerweise persönliche Kontakte.
- Das Übereinkommen war zur Zeit der Entführung zwischen Deutschland und Bulgarien – dem jeweiligen Zufluchtstaat in Kraft, Artikel 35 Abs. 1 HKÜ.
- Wurde ein Kind nach Bulgarien entführt, gelten prinzipiell dieselben Regeln.
Hier kann das HKÜ helfen? Doch was ist das HKÜ?
Die Abkürzung “HKÜ” steht für das „Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung“. Das HKÜ ist vom 25.10.1980. Es handelt sich um einen Vertrag zwischen verschiedenen Staaten.
Was regelt das HKÜ ?
Das Übereinkommen regelt die Möglichkeiten eines Elternteils, wenn der andere Elternteil ein Kind unrechtmäßig von Deutschland ins Ausland verbringt oder zurückhält. Das gleiche gilt, wenn das Kind aus dem Ausland nach Deutschland verbracht oder zurückgehalten wird. Gemäß Art. 12 Abs. 1 HKÜ wird die Rückführung angeordnet, wenn ein Kind widerrechtlich in einen anderen Vertragsstaat gebracht oder dort zurückgehalten ist. Das HKÜ soll verhindern, dass ein Kind unter Verstoß gegen das Sorgerecht und somit widerrechtlich ins Ausland gebracht wird. Das durch einen Elternteil ohne Zustimmung des anderen Elternteils in einen anderen Staat verbrachte Kind soll möglichst schnell rückgeführt und die Sorgerechtsentscheidung am Ort des früheren gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes sichergestellt werden. (BVerfG, Beschluss vom 15. August 1996 – 2 BvR 1075/96). Das HKÜ geht von der Vermutung aus, dass eine sofortige Rückführung des Kindes an den bisherigen Aufenthaltsort dem Kindeswohl grundsätzlich am besten entspricht, weil dadurch die Kontinuität der Lebensbedingungen erhalten bleibt.