Obsorgeverfahren in Bulgarien

Obsorge ist das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen und erziehen und es rechtlich zu vertreten.

Auch bei gemeinsamer Obsorgeverfahren in Bulgarien kann grundsätzlich jeder Elternteil das Kind alleine vertreten. Nur in besonders wichtigen Angelegenheiten in der Regel auch der Zustimmung des Gerichts.

Hinsichtlich der rechtlichen Bestimmungen des Sorgerechts in Bulgarien wird weiterhin zwischen verheirateten, unverheirateten und getrennt lebenden Eltern unterschieden. 

Nun kommt die Frage welche Rechte der Vater eines unehelichen Kindes hat und unter welchen Voraussetzungen das Sorgerecht entzogen werden kann.

Es geht auch über Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangs- und Kontaktrecht und zu den Unterhaltsregelungen. 

Konkrett sind das folge Aktivitäten

  • Namensänderung,
  • Übergabe in eine Pflegefamilie,
  • Änderung der Religion oder Staatsangehörigkeit –
  • bedarf es der Zustimmung des anderen Elternteils bei Vermögenstransaktionen

Wer die alleinige Obsorge für das Kind hat, bestimmt dessen AufenthaltObsorgeverfahren in Bulgarien

Bei einer Obsorge ist eine Einigung darüber erforderlich, bei welchem Elternteil das Kind den “hauptsächlichen Aufenthalt” haben soll.

Nach der Rechtsprechung darf bei alleiner Obsorge auch der Elternteil, der über den Aufenthalt des Kindes bestimmen kann, nicht mit dem Kind in das Ausland ziehen, ohne vorher die Zustimmung des anderen Elternteils oder des Gerichts einzuholen. 

Das Sorgerecht hat nichts mit dem Kontaktrecht zu tun und es ist grundsätzlich auch unabhängig vom Unterhaltsanspruch des Kindes.

Natürlich muss aber der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich wohnen wird, das Sorgerecht haben.

Die Frage der Obsorgeverfahren in Bulgarien muss bei einer einvernehmlichen Scheidung zwingend geregelt werden. Obsorgeverfahren in Bulgarien

Wo ein Einvernehmen über die Obsorge nicht möglich ist, vertrete ich Ihre Interessen bei Gericht und begleite Sie durch das Verfahren, bis eine dem Kindeswohl entsprechende Regelung gefunden ist.

Nun kommt die Fazit :  Die Kinder sind die Verantwortung der Eltern, nicht ihr Eigentum.

In einer Scheidungsfolgenvereinbarung müssen die Eltern auch festlegen, in wessen Haushalt das Kind seinen hauptsächlichen Aufenthalt hat.

Handelt es sich jedoch um ein nicht eheliches Kind, dann kommt die Obsorge automatisch der Mutter zu. Allerdings haben die Eltern die Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht in Österreich zu beantragen.

Ein weiterer Grund, warum die Mutter das alleinige Sorgerecht in Österreich besitzt, kann ein Verstoß gegen das Kindeswohl seitens des Vaters sein.

Das Familiengericht greift dann ein, wenn das Kind durch Handlungsweisen der Eltern in Gefahr ist, d.h. das Gericht kann das gemeinsame Sorgerecht aufheben.

Oftmals stimmt das Gericht einem Antrag auf alleiniges Sorgerecht in Österreichzu, wenn folgende Gründe vorliegen:

  • Die Eltern haben einvernehmlich und schriftlich die alleinige Obsorge vereinbart.
  • Im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung wurde die alleinige Obsorge festgelegt oder die vereinbarte gemeinsame Obsorge ist nicht im Einklang mit dem Kindeswohl.
  • Es besteht grundsätzlich eine körperliche oder seelische Gefährdung des Kindes.
  • Intellektuelle Beeinträchtigungen eines Elternteils gefährden das Kind.