
Stand: 21. Juli 2026. Dieser Beitrag richtet sich an deutschsprachige Ehepartner, die einen Bezug zu Bulgarien und Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall, hilft aber dabei, die richtigen Unterlagen und Fragen für eine erste Einschätzung vorzubereiten.
Warum die Zuständigkeit zuerst geklärt werden muss
Bei einer internationalen Scheidung sind zwei Fragen sauber zu trennen: Welches Gericht ist zuständig? und welches Recht wird angewendet? Gerade bei Ehepartnern mit Wohnsitzwechsel, unterschiedlicher Staatsangehörigkeit oder Kindern in mehreren Ländern kann diese Trennung entscheidend sein.
Für EU-Mitgliedstaaten wie Deutschland, Österreich und Bulgarien ist die Verordnung (EU) 2019/1111, häufig Brüssel IIb genannt, zentral. Sie betrifft unter anderem die Zuständigkeit sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Fragen der elterlichen Verantwortung.
Typische Fälle mit Bulgarien-Bezug
- Ein Ehepartner lebt in Deutschland, der andere in Bulgarien.
- Beide Ehepartner sind bulgarische Staatsangehörige, wohnen aber seit Jahren in Deutschland oder Österreich.
- Die Ehe wurde in Bulgarien geschlossen, das gemeinsame Leben fand aber überwiegend in Deutschland statt.
- Ein Kind lebt mit einem Elternteil in Bulgarien, während der andere Elternteil im DACH-Raum lebt.
- Es gibt bereits Vereinbarungen über Unterhalt, Sorgerecht, Umgang oder Vermögen.
Welche Faktoren in der Praxis geprüft werden
Für die erste rechtliche Einordnung sind regelmäßig folgende Punkte wichtig:
- der gewöhnliche Aufenthalt beider Ehepartner,
- die Staatsangehörigkeit beider Ehepartner,
- der letzte gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt,
- der Aufenthaltsort gemeinsamer minderjähriger Kinder,
- ob bereits ein Verfahren in einem anderen Staat läuft,
- ob eine Rechtswahl oder Ehevereinbarung existiert.
Bei Kindern ist besondere Vorsicht erforderlich. Nach der Brüssel-IIb-Systematik steht das Kindeswohl im Mittelpunkt; die Nähe zum gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes spielt für Zuständigkeitsfragen eine erhebliche Rolle.
Scheidungsarten nach bulgarischem Recht
Nach den Informationen des Europäischen Justizportals kommen in Bulgarien insbesondere die Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen und die Scheidung wegen schwerer und unheilbarer Zerrüttung der Ehe in Betracht. Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen Ehepartner regelmäßig auch Fragen zu Kindern, elterlichen Rechten, Unterhalt, Familienwohnung und Vermögen geordnet vorlegen.
Dokumente für die erste Einschätzung
- Heiratsurkunde und gegebenenfalls internationale Urkundenform,
- Nachweise zu Staatsangehörigkeit und aktuellem Wohnsitz,
- Geburtsurkunden minderjähriger Kinder,
- vorhandene Vereinbarungen oder Eheverträge,
- bereits eingereichte gerichtliche Unterlagen,
- Informationen zu Vermögen, Unterhalt und gewöhnlichem Aufenthalt.
Praktischer nächster Schritt
Bevor ein Antrag vorbereitet wird, sollte geprüft werden, ob Bulgarien als Gerichtsstand in Betracht kommt und welche Folgen dies für Anerkennung, Kinderfragen und Folgesachen haben kann. Eine frühe Prüfung verhindert doppelte Verfahren und unnötige Übersetzungs- oder Zustellungskosten.
Erste Einschätzung zur internationalen Scheidung anfragen
Häufige Fragen
Kann ich mich in Bulgarien scheiden lassen, wenn ich in Deutschland lebe?
Das hängt von gewöhnlichem Aufenthalt, Staatsangehörigkeit, letztem gemeinsamen Aufenthalt und möglichen laufenden Verfahren ab. Die Zuständigkeit sollte vor jedem Antrag anhand der Dokumente geprüft werden.
Ist die Zuständigkeit dasselbe wie das anwendbare Recht?
Nein. Ein zuständiges Gericht kann unter bestimmten Voraussetzungen ausländisches Recht anwenden. Zuständigkeit und anwendbares Recht müssen getrennt geprüft werden.
Welche Rolle spielt der Aufenthaltsort der Kinder?
Bei Fragen der elterlichen Verantwortung ist der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes besonders wichtig. Das Kindeswohl und die Nähe zum Lebensmittelpunkt des Kindes stehen im Vordergrund.
Quellen
- Verordnung (EU) 2019/1111, EUR-Lex
- Auswärtiges Amt: International divorce law
- Europäisches Justizportal: Divorce and legal separation in Bulgaria



