Immer mehr suchen die Ehegatten in Bulgarien mit ausländischen partner nach einer Rechtsberatung mit einem Scheidungsanwalt Familienrecht.
Unsere Kanzlei ist seit Jahren auf internationale Scheidungsverfahren mit Bezug zu Bulgarien spezialisiert.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die rechtssichere und kosteneffiziente Durchführung von Scheidungen gemäß dem bulgarischen Familiengesetzbuch.
Mit fundierter juristischer Expertise begleiten wir Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die in Bulgarien geschieden werden möchten – insbesondere bei bi-nationalen Ehen oder Wohnsitzverlagerungen.
Die Scheidung nach bulgarischem Recht
In Bulgarien wird das Eherecht im Familiengesetzbuch (СК) geregelt. Die wichtigsten Regelungen für Scheidungsverfahren finden sich in Art. 49 bis Art. 60 SK:
Art. 49 SK erlaubt die Scheidung aufgrund tiefgreifender und unwiderruflicher Zerrüttung der Ehe. Dabei kann entweder eine einvernehmliche oder eine streitige Scheidung beantragt werden.
Bulgarische Familiengerichtesind für ihre schnelle Bearbeitung bekannt – vor allem bei einvernehmlichen Scheidungen.
Ein vollständiges Verfahren kann oft binnen 3 bis 6 Monaten abgeschlossen werden, wenn alle Unterlagen korrekt eingereicht werden und keine gerichtlichen Auseinandersetzungen erfolgen.
Unsere Kanzlei bietet folgende Leistungen:
Komplette rechtliche Abwicklung Ihrer Scheidung in Bulgarien
Erstellung und Einreichung aller gerichtlichen Unterlagen
Vertretung in Gerichtsverfahren – auch ohne persönliche Anwesenheit, per Vollmacht
Beratung zu elterlicher Sorge, Kindesunterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens
Transparente Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Gerichtskosten – fixiert nach staatlicher Gebührentabelle
Anwaltskosten – gemäß RVG oder nach Vereinbarung
Notarkosten – z.B. bei Vereinbarungen zu Kindesunterhalt oder Vermögen
Wir berechnen ausschließlich gesetzlich vorgesehene Gebühren und informieren Sie im Vorfeld offen über alle anfallenden Kosten.
Durch unsere Expertise können wir in vielen Fällen günstigere Alternativlösungen prüfen – zum Beispiel durch eine außergerichtliche Trennungsvereinbarung oder Anerkennung eines ausländischen Urteils.
Ehegattenunterhalt und Kindersorge
Jeder Scheidungsanwalt Familienrecht, würde bestätigen, daß nach Art. 142–152 SK regelt das Familiengesetzbuch folgende Punkte:
Das Gericht kann im Scheidungsurteil das Sorgerecht für gemeinsame Kinder regeln.
Unterhaltsansprüche für Kinder und ggf. für Ehepartner werden klar geregelt.
Es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt, unabhängig vom Wohnort des unterhaltspflichtigen Elternteils.
Gerade in grenzüberschreitenden Fällen – z. B. wenn ein Partner in Deutschland und der andere in Bulgarien lebt – sind fundierte Kenntnisse des bulgarischen Unterhaltsrechts entscheidend.
Eine einvernehmliche Scheidung in Bulgarien ist in der Praxis meist der schnellere, planbarere und konfliktärmere Weg, eine Ehe rechtlich zu beenden. Voraussetzung ist, dass beide Ehegatten gegenüber dem Gericht ihren ernsthaften und unerschütterlichen gemeinsamen Willen zur Scheidung erklären.
Das Gericht darf in diesem Verfahren die Scheidungsgründe nicht erforschen, sondern prüft vor allem, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und ob die Vereinbarung der Ehegatten gesetzeskonform ist.
Wer seine Trennung ohne unnötige Eskalation, ohne streitige Schuldzuweisungen und mit klarer rechtlicher Struktur regeln möchte, entscheidet sich daher häufig für den Weg der Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen.
Gerade bei gemeinsamen Kindern, Immobilien, Bankkonten oder Auslandsbezug schafft eine präzise vorbereitete Scheidungsvereinbarung erhebliche rechtliche Sicherheit.
Was bedeutet einvernehmliche Scheidung nach bulgarischem Recht?
Die einvernehmliche Scheidung ist im bulgarischen Familiengesetzbuch geregelt.
Nach Art. 50 des bulgarischen Familiengesetzbuchs lässt das Gericht die Scheidung zu, wenn ein ernsthaftes und unerschütterliches gegenseitiges Einverständnis der Ehegatten vorliegt. Gleichzeitig sieht das Gesetz ausdrücklich vor, dass das Gericht die Motive für die Beendigung der Ehe nicht untersucht.
Das ist ein wesentlicher Unterschied zur streitigen Scheidung: Statt langwieriger Auseinandersetzungen über Verschulden, Trennungsursachen oder persönliche Vorwürfe steht hier die rechtssichere Regelung der Folgen der Scheidung im Vordergrund.
Dies reduziert in vielen Fällen die emotionale und wirtschaftliche Belastung erheblich.
Warum ist die Scheidung durch Einvernehmen häufig der bessere Weg?
Schnellere gerichtliche Abwicklung
Wenn bereits vor Einreichung des Antrags eine tragfähige Einigung vorbereitet wurde, kann das Verfahren regelmäßig deutlich effizienter geführt werden als ein streitiges Scheidungsverfahren.
Grund dafür ist, dass das Gericht nicht die Ursachen des Scheiterns der Ehe aufklären muss, sondern nur das gegenseitige Einverständnis und den Inhalt der Vereinbarung prüft.
Mehr Kontrolle über Kinder, Vermögen und Wohnsituation
Bei einer einvernehmlichen Scheidung entscheiden nicht in erster Linie eskalierende Parteivorträge über den Ausgang, sondern die Ehegatten gestalten die Folgen selbst — innerhalb des gesetzlichen Rahmens.
Das betrifft insbesondere Fragen zu:
elterlicher Sorge und Ausübung der Elternrechte,
Umgang mit den Kindern,
Kindesunterhalt,
Nutzung der Ehewohnung,
Unterhalt zwischen Ehegatten,
Familiennamen nach der Scheidung,
Vermögensfragen und weiteren Scheidungsfolgen.
Weniger Konflikt, mehr Planbarkeit
Gerade bei Familien mit Kindern ist es oft entscheidend, nach der Trennung eine arbeitsfähige Kommunikation zu erhalten. Eine gute Scheidungsvereinbarung schafft klare Regeln und vermeidet spätere Streitpunkte.
Das ist nicht nur emotional sinnvoll, sondern reduziert häufig auch Folgeverfahren.
Diese Struktur entspricht dem gesetzlichen Modell des Art. 51 Familiengesetzbuch, wonach die Ehegatten die Folgen der Scheidung ausdrücklich regeln sollen.
Welche Punkte müssen bei einer einvernehmlichen Scheidung geregelt werden?
Nach Art. 51 des bulgarischen Familiengesetzbuchs müssen die Ehegatten bei einer Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen eine Vereinbarung vorlegen. Diese muss insbesondere regeln:
1. Kinder und elterliche Verantwortung
Wenn gemeinsame minderjährige Kinder vorhanden sind, muss die Vereinbarung Fragen des gewöhnlichen Aufenthalts, der Ausübung der Elternrechte, des persönlichen Umgangs und des Kindesunterhalts regeln.
Das Gericht prüft dabei ausdrücklich, ob die Interessen der Kinder geschützt sind.
2. Ehewohnung
Auch die Nutzung der Familienwohnung muss geregelt werden. Gerade wenn eine Immobilie gemeinsam erworben wurde oder ein Ehegatte nach der Scheidung zunächst in der Wohnung verbleiben soll, ist eine saubere Formulierung juristisch besonders wichtig.
3. Unterhalt zwischen den Ehegatten
Soweit relevant, ist auch zu klären, ob und in welchem Umfang nach der Scheidung Ehegattenunterhalt geschuldet wird. Fehlt eine klare Regelung, können spätere Streitigkeiten entstehen.
4. Familienname nach der Scheidung
Die Ehegatten müssen festlegen, ob ein während der Ehe geführter Name beibehalten oder der frühere Familienname wieder angenommen wird. Auch dies ist gesetzlich Teil der Vereinbarung.
5. Eigentum, Immobilien, Konten und Vermögenswerte
In der Praxis ist die Vermögensauseinandersetzung einer der wichtigsten Punkte. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können unter anderem Regelungen vorbereitet werden zu:
Eigentumswohnungen und Häusern,
Bankkonten und Einlagen,
Fahrzeugen,
beweglichem Vermögen,
Darlehen und gemeinsamen Verbindlichkeiten,
sonstigen vermögensrechtlichen Folgen der Ehe.
Die europäische E-Justice-Plattform nennt ausdrücklich auch die Vermögensaufteilung als Inhalt der Vereinbarung.
6. Reisen der Kinder ins Ausland und Ausweisdokumente
Seit den Änderungen des bulgarischen Familiengesetzbuchs, die am 30. Dezember 2025 in Kraft getreten sind, kann die Vereinbarung nach Art. 51 auch Fragen im Zusammenhang mit Auslandsreisen der Kinder und der Ausstellung entsprechender Ausweisdokumente erfassen.
Das ist besonders wichtig bei deutsch-bulgarischen Familien oder allgemein bei grenzüberschreitenden Familienverhältnissen.
Wie läuft das Scheidungsverfahren in Bulgarien ab?
Gemeinsamer Antrag beim zuständigen Bezirksgericht
Die Ehegatten stellen gemeinsam einen Antrag beim Rayonen sad (Amtsgericht).
Die europäische E-Justice-Plattform bestätigt, dass die einvernehmliche Scheidung in Bulgarien durch einen gemeinsamen Antrag der Ehegatten beim zuständigen Bezirksgericht eingeleitet wird.
Persönliches Erscheinen vor Gericht
Nach Art. 330 Abs. 1 der bulgarischen Zivilprozessordnung müssen die Ehegatten bei der einvernehmlichen Scheidung persönlich zum Gerichtstermin erscheinen. Erscheint einer der Ehegatten ohne wichtigen Grund nicht, wird das Verfahren grundsätzlich eingestellt.
Prüfung durch das Gericht
Das Gericht prüft anschließend:
ob das Einverständnis zur Scheidung ernsthaft und endgültig ist,
ob die Vereinbarung vollständig ist,
ob sie dem Gesetz entspricht,
und ob die Interessen der Kinder ausreichend geschützt sind.
Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Scheidung ausgesprochen und die Vereinbarung gerichtlich bestätigt.
Welche Unterlagen werden typischerweise benötigt?
Nach den veröffentlichten Informationen des Sofioter Bezirksgerichts werden für die einvernehmliche Scheidung typischerweise benötigt:
gemeinsamer Scheidungsantrag,
Entwurf der Vereinbarung,
Heiratsurkunde im Original,
Geburtsurkunden der Kinder in Kopie,
Zahlungsnachweis über die Gerichtsgebühr.
Das Gericht in Sofia nennt hierfür ausdrücklich eine erste Gerichtsgebühr von 25 BGN bei Einreichung.
Nach der allgemeinen Gebührentariflage kann zusätzlich eine endgültige Gerichtsgebühr für die Scheidung sowie gegebenenfalls eine weitere Gebühr bei Unterhalts- oder vermögensrechtlichen Regelungen anfallen.
Ist eine notarielle Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung notwendig?
Nicht jede Vereinbarung im Zusammenhang mit der Scheidung ist automatisch notariell zu beurkunden.
Maßgeblich ist vielmehr, welchen Inhalt die Vereinbarung hat.
Die gesetzlich erforderliche Vereinbarung nach Art. 51 Familiengesetzbuch wird im Scheidungsverfahren dem Gericht vorgelegt und vom Gericht überprüft bzw. bestätigt.
Enthält die Gesamtlösung aber weitergehende vermögensrechtliche Erklärungen, insbesondere zu Immobilien oder bestimmten dinglichen Rechten, kann zusätzlich eine notarielle Gestaltung oder gesonderte notarielle Absicherung sinnvoll oder erforderlich sein.
Gerade hier passieren in der Praxis viele Fehler: Was wirtschaftlich gewollt ist, wird sprachlich ungenau formuliert.
Spätere Auslegungsstreitigkeiten, Steuerfragen oder Probleme bei der Grundbuch- und Registerpraxis lassen sich oft durch eine juristisch sauber vorbereitete Dokumentation vermeiden.
Einvernehmliche Scheidung mit Auslandsbezug
Viele Ehen haben heute einen deutsch-bulgarischen oder internationalen Bezug.
In solchen Fällen reicht es nicht, nur die Scheidung „schnell“ zu regeln.
Es muss auch geprüft werden, ob die Regelungen zu Kindern, Unterhalt, Vermögen, Aufenthaltsfragen und Dokumenten später im In- und Ausland praktisch umsetzbar sind.
Besonders wichtig ist das bei:
deutsch-bulgarischen Ehen,
Kindern mit doppelter Staatsangehörigkeit,
Wohnsitz eines Ehegatten im Ausland,
Immobilien in Bulgarien,
Unterhaltsfragen mit Auslandsbezug,
geplanten Reisen der Kinder ins Ausland.
Gerade seit der gesetzlichen Klarstellung in Art. 51 im Zusammenhang mit Auslandsreisen von Kindern kann eine klug formulierte Vereinbarung spätere Konflikte mit Grenzübertritten, Passbeantragungen oder Zustimmungsfragen vermeiden.
Warum anwaltliche Vorbereitung entscheidend ist
Auch wenn beide Ehegatten sich grundsätzlich einig sind, bedeutet das nicht automatisch, dass ihre Vereinbarung juristisch tragfähig ist.
Häufig entstehen Probleme nicht wegen fehlenden Einvernehmens, sondern wegen:
unvollständiger Regelungen,
missverständlicher Formulierungen,
ungeklärter Vermögensfolgen,
fehlender Absicherung bei Immobilien,
unklarer Umgangsmodelle bei Kindern,
unpräziser Unterhaltsklauseln,
fehlender Regelungen zu Auslandsreisen und Ausweisdokumenten.
Eine fachkundige anwaltliche Vorbereitung hilft, das Verfahren nicht nur schnell, sondern auch rechtssicher und nachhaltig zu gestalten.
Unsere Unterstützung bei der einvernehmlichen Scheidung in Bulgarien
Unsere Kanzlei unterstützt Sie umfassend bei der Vorbereitung und Durchführung einer einvernehmlichen Scheidung in Bulgarien, insbesondere bei:
Sorgerechtsvereinbarungen
Rechtssichere Regelungen zu Aufenthalt, elterlicher Verantwortung, Umgang und Kindesunterhalt.
Regelungen zum Kindesunterhalt
Prüfung und Formulierung tragfähiger Unterhaltsregelungen unter Berücksichtigung der familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse.
Aufteilung von Eigentum, Immobilien und Bankkonten
Juristische Strukturierung der Vermögensauseinandersetzung, damit spätere Streitigkeiten möglichst vermieden werden.
Erstellung einer Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung
Ausarbeitung einer klaren, gerichtsfesten Vereinbarung; bei Bedarf Abstimmung mit notariellen Schritten bei vermögensrechtlich sensiblen Fragen.
Zweisprachige Begleitung Deutsch–Bulgarisch
Besonders bei internationalen Ehen ist eine sprachlich präzise und rechtlich abgestimmte Bearbeitung entscheidend.
Erfahrene Scheidungsanwälte für Ihre Interessen in Bulgarien
Mehr als 15 Jahre Erfahrung im Familienrecht in Bulgarien und Deutschland
Vollständige zweisprachige Betreuung auf Deutsch und Bulgarisch
Kontakt mit Bezirksgerichten in ganz Bulgarien
Persönliche Betreuung und maßgeschneiderte Lösungen
Unser Ziel ist es, Ihre Interessen effizient, diskret und ohne unnötige Belastung durchzusetzen — mit Blick auf Ihre wirtschaftlichen, familiären und praktischen Bedürfnisse.
Wie schnell ist eine einvernehmliche Scheidung in Bulgarien?
Ich kann keine feste Dauer allgemein bestätigen, weil sie von Gerichtsauslastung, Vollständigkeit der Unterlagen und dem Inhalt der Vereinbarung abhängt. Bestätigt ist aber: Das Gericht prüft bei Art. 50 Familiengesetzbuch nicht die Scheidungsgründe, sondern das gegenseitige Einverständnis und die Vereinbarung, was das Verfahren strukturell vereinfacht.
Müssen beide Ehegatten persönlich erscheinen?
Ja, grundsätzlich ja. Art. 330 Abs. 1 der bulgarischen Zivilprozessordnung verlangt das persönliche Erscheinen beider Ehegatten; bei Ausbleiben ohne wichtigen Grund wird das Verfahren beendet.
Kann das Gericht die Scheidung ablehnen?
Ja. Wenn das Gericht nicht davon überzeugt ist, dass das Einverständnis ernsthaft und endgültig ist, oder wenn die Vereinbarung unvollständig, rechtswidrig oder nicht kindeswohlgerecht ist, wird die Scheidung nicht ohne Weiteres bestätigt.
Können Vermögensfragen direkt mitgeregelt werden?
Ja, vermögensrechtliche Fragen können Teil der Gesamtlösung sein. Die konkrete rechtliche Gestaltung muss jedoch sorgfältig geprüft werden, vor allem bei Immobilien, größeren Vermögenswerten oder grenzüberschreitenden Sachverhalten.