Scheidungsverfahren in Bulgarien
Die meisten Anfragen in dieser Situation kommen in die Richtng vorbereitung eines Scheidungsverfahren in Bulgarien
Immer mehr deutschsprachige Mandanten, insbesondere mit familiären Verbindungen oder Aufenthalten in Bulgarien, suchen rechtliche Beratung bei Scheidungsverfahren Bulgarien.
Die Scheidung in Bulgarien ist möglich sowohl für bulgarische Staatsbürger als auch für Ausländer, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Dieser Beitrag gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über das Scheidungsrecht in Bulgarien aus der Sicht eines erfahrenen deutschsprachigen Anwalts.
Einvernehmliche Scheidung in Bulgarien
Um eine Scheidung in Bulgarien durchzuführen, versuchen die Ehepartner zunächst oft, eine einvernehmliche Lösung für ihr gemeinsames Leben zu finden.
Ist dies nicht möglich und die Differenzen zu groß, kann eine einvernehmliche Ehescheidung gemäß Artikel 50 des bulgarischen Familiengesetzbuches beantragt werden.
In solchen Fällen ist es sinnvoll, zunächst mit dem Ehepartner zu sprechen und das Thema „Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen“ gemeinsam zu besprechen.
Die Erfahrung zeigt, dass dies häufig zu einer schnelleren, kostengünstigeren und stressfreieren Lösung führt.
Voraussetzung zur einvernehmliche Scheidung
Nach Artikel 50 des Familiengesetzbuchs von Bulgarien kann jeder Ehegatte eine Scheidung beantragen, wenn die Ehe „stark und unwiderruflich zerrüttet“ ist.
Der bulgarische Gesetzgeber verwendet diese Formulierung ausdrücklich als Voraussetzung für die Auflösung der Ehe.
Es gibt keine feste rechtliche Definition, was genau unter „stark und unwiderruflich zerrüttet“ zu verstehen ist.
Dies hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Beispiele dafür können Untreue, physische oder psychische Gewalt, langjährige Trennung, Kommunikationsverlust oder unüberbrückbare Differenzen sein.
Ablauf des Scheidungsverfahrens in Bulgarien
Das zuständige Familiengericht in Bulgarien prüft im Rahmen der Scheidungsklage alle relevanten Umstände und Beweise und entscheidet, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Gericht stellt fest, ob die Ehe endgültig beendet werden soll.
Der Ehepartner, der die Scheidungsklage einreicht, wird als „Kläger“ bezeichnet, während der andere Ehegatte als „Beklagter“ geführt wird.
Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung
Ein Scheidungsverfahren im gegenseitigen Einvernehmen bietet zahlreiche Vorteile:![]()
Schnellere gerichtliche Entscheidung (in der Regel innerhalb weniger Monate)
Geringere Gerichtskosten
Kein Schuldnachweis erforderlich
Geringerer emotionaler und finanzieller Aufwand
Möglichkeit, in derselben Verhandlung auch über Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht und Vermögen zu entscheiden
Scheidung bei Streit der Ehegatten
Wenn keine Einigung möglich ist, kann ein Ehepartner ein streitiges Scheidungsverfahren nach Artikel 49 des Familiengesetzbuchs einleiten.
In diesem Fall prüft das Gericht die Schuldfrage und weitere Begleitthemen wie elterliche Rechte, Unterhalt und die Aufteilung des gemeinsamen Eigentums.
Internationale Scheidung und Anerkennung
Besonderes Augenmerk ist auf die internationale Anerkennung der Scheidung zu legen.
Eine in Bulgarien ausgesprochene Scheidung ist grundsätzlich auch in der BRD anerkennungsfähig, sofern das Verfahren rechtmäßig durchgeführt wurde und keine öffentlichen Interessen verletzt werden.
Gern beraten wir Sie hierzu im Detail.
Kontakt für rechtliche Beratung
Wenn Sie eine Scheidung in Bulgarien in Betracht ziehen, stehen wir Ihnen als erfahrene deutschsprachige Anwälte zur Seite. Wir beraten Sie zu allen Aspekten des bulgarischen Familienrechts, unterstützen bei der Scheidungsklage und vertreten Sie vor Gericht.
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