In einer Ehe ist man durch ein gemeinsam erworbenes Haus langfristig gemeinsam verpflichtet.
Deshalb stellen sich besonders bei einem Haus bei Scheidung viele Fragen, die nicht leicht zu beantworten sind.
Wenn es in einer Ehe zwischen den Ehepartnern keine Vereinbarung existiert, leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Deshalb kommt es im Falle einer Scheidung zu einem Zugewinnausgleich, bei dem ein finanzieller Ausgleich zwischen den Ehepartnern herbeigeführt wird.
Dies gilt für alle Vermögensgüter, die während der Ehe erworben wurden
Zugewinnausgleich entfällt bei Einigung
Der gesetzlich vorgesehene Zugewinnausgleich im Eherecht greift nur dann, wenn sich die beiden Partner uneinig sind über die Vermögensaufteilung.
Jedoch steht es jedem Ehepaar zu, bei Scheidung sowohl die Vermögensgegenstände als auch die Ausgleichszahlungen einvernehmlich zu regeln.
Deshalb ist es auch nicht verpflichtend, nach einer Scheidung einen Vermögensausgleich vorzunehmen.
Ein Ehevertragkann auch Vereinbarungen enthalten, nach denen bestimmte Vermögensgegenstände aus einem Zugewinnausgleich bei einer Scheidung herausgenommen werden.
Varianten über das Haus bei Scheidung
Für den Fall einer Scheidung gibt es Varianten, das gemeinsamen Haus bei der Scheidungaufzuteilen und zwar:
Eine Realteilung des Hauses in baulich getrennte Wohneinheiten
Der Hausverkauf
Die Vermietung des Hauses
Die Auszahlung eines Ehepartners
Die Übertragung auf die Kinder
Die Teilungsversteigerung
Das Wichtigste zur Vermögensaufteilung mit Haus
Es wird meist die Hälfte des Hauses an den anderen Ehepartner ausgezahlt.
Wer das alleinige Wohnrecht im gemeinsamen Haus bekommt, ist abhängig von Alter, Gesundheitstand;
Beim alleinigen Wohnrecht hat das Kindeswohl die oberste Priorität.
Wurden Miteigentumsanteile an dem Haus vereinbart, steht jenem Ehegatten das alleinige Wohnrecht zu, der für die Obsorge und die Betreuung des gemeinsamen Kindes bzw. der Kinder verantwortlich ist.
Derjenige Ehegatte, der alleiniges Eigentum erwirbt und dieses allein finanziert, haftet im Regelfall allein für die Verbindlichkeiten gegenüber dem Darlehensgeber
Mit einem Ehevertrag können die Besitzansprüche nach der Scheidung geregelt werden.
Bei einer Scheidung ist eine der wichtigsten Fragen für alle Beteiligten, wo man in Zukunft leben wird.
Deswegen steht die Frage Was passiert mit dem Haus bei Scheidung in erster Linie.
Doch es muss nicht nur entschieden werden, wer aus dem Haus oder der Wohnung auszieht und wer bleibt, sondern auch, was mit der bisher gemeinsam bewohnten Immobilie geschehen soll.
Für weitere Fragen und Kommentare, melden Sie sich an +359 897 90 43 91 oder schreiben Sie uns mal an office@anwalt-bg.com
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