Eine Ehe zu beenden ist ein komplexer Prozess, der sowohl emotional als auch rechtlich anspruchsvoll sein kann, wenn es um die Frage „Wie lasse ich mich in BULGARIEN scheiden.
Eine Scheidung in Bulgarien ist kein bloßer Verwaltungsakt, sondern ein gerichtliches Verfahren.
Die Ehe wird in Bulgarien grundsätzlich durch das Gericht beendet.
Das bulgarische Familiengesetzbuch kennt dabei vor allem zwei Hauptwege: die Scheidung wegen tiefgreifender und unheilbarer Zerrüttung der Ehe nach Art. 49 Familiengesetzbuch sowie die Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen nach Art. 50 und 51 Familiengesetzbuch.
Das Europäische Justizportal fasst diese beiden Grundformen ebenfalls so zusammen.
Anders als in vielen deutschen Darstellungen darf man das bulgarische Scheidungsrecht nicht mit dem deutschen Modell des Trennungsjahres gleichsetzen.
Wer sich fragt: „Wie lasse ich mich in Bulgarien scheiden?“, muss zuerst wissen, dass das bulgarische Recht kein deutsches Trennungsjahr als generelle gesetzliche Vorbedingung kennt.
Entscheidend ist entweder ein ernsthaftes und unerschütterliches Einvernehmen beider Ehegatten oder die gerichtliche Feststellung, dass die Ehe tief und irreparabel zerrüttet ist.
Welche Scheidungsarten gibt es in Bulgarien?
1. Scheidung wegen tiefgreifender und unheilbarer Zerrüttung der Ehe
Nach Art. 49 Abs. 1 des bulgarischen Familiengesetzbuchs kann jeder Ehegatte die Scheidung verlangen, wenn die Ehe, also tief und unheilbar zerrüttet ist.
Das Gericht hat die Ehe nicht deshalb zu scheiden, weil die Ehegatten schon eine bestimmte Mindestzeit getrennt leben, sondern weil der eheliche Verband tatsächlich und endgültig zerstört ist.
Das ist ein wesentlicher Unterschied zu Deutschland:
Dort knüpft § 1566 BGB die gesetzliche Vermutung des Scheiterns der Ehe typischerweise an ein Jahr Trennung bei Zustimmung oder drei Jahre Trennung bei Widerspruch.
In Bulgarien gibt es diese feste Struktur gerade nicht.
In diesem Fall erforscht das Gericht nicht die Motive für die Trennung.
Voraussetzung ist aber, dass die Ehegatten eine Vereinbarung nach Art. 51 Familiengesetzbuch vorlegen.
Diese muss insbesondere Fragen zu Kindern, Unterhalt, Familienwohnung und Familiennamen regeln.
Sind die Interessen der Kinder nicht ausreichend geschützt oder ist die Vereinbarung unvollständig, setzt das Gericht eine Frist zur Nachbesserung; werden die Mängel nicht behoben, wird der Scheidungsantrag abgewiesen.
Auch das unterscheidet Bulgarien von Deutschland: Während in Deutschland bei der einvernehmlichen Scheidung typischerweise der Fokus auf Scheidungsantrag, Trennungsjahr und Versorgungsausgleich liegt, steht in Bulgarien bei der einvernehmlichen Scheidung die gerichtlich zu prüfende Scheidungsvereinbarung besonders stark im Zentrum.
Wann gilt eine Ehe in Bulgarien als zerrüttet?
Im bulgarischen Recht lautet der zentrale Begriff nicht „Scheitern der Ehe“ wie im deutschen BGB, sondern „tiefe und unheilbare Zerrüttung der Ehe“.
Das Europäische Justizportal erläutert, dass damit ein Zustand gemeint ist, in dem die Ehe nur noch formal besteht, aber inhaltlich leer geworden ist und die eheliche Beziehung nach Moral und Recht ihren Sinn verloren hat. Zulässig sind dabei grundsätzlich alle Beweismittel, einschließlich Zeugenaussagen.
Wichtig ist: In Bulgarien gibt es keine starre gesetzliche Mindesttrennungszeit wie das deutsche Trennungsjahr.
Getrenntleben kann zwar ein starkes Indiz für die Zerrüttung sein, ist aber nicht dieselbe gesetzliche Vorstufe wie in Deutschland.
Für Scheidungen in Bulgarien ist grundsätzlich das Amtsgericht zuständig.
Das Europäische Justizportal nennt für die streitige Scheidung ausdrücklich das Bezirksgericht am Wohnsitz des Beklagten als zuständiges Gericht.
Auch bei der einvernehmlichen Scheidung wird die gemeinsame Petition beim районен съд eingereicht.
Das unterscheidet sich vom deutschen System:
In Deutschland entscheidet das Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts, und die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG in einer speziellen gesetzlichen Rangfolge. Bulgarien arbeitet demgegenüber nicht mit dieser deutschen familienverfahrensrechtlichen Struktur.
Brauche ich in Bulgarien für die Scheidung einen Anwalt?
Für eine seriöse Darstellung muss man hier sehr genau formulieren:
Die einschlägigen bulgarischen Vorschriften über das Scheidungsverfahren regeln vor allem die persönliche Anwesenheit der Ehegatten und die gerichtliche Prüfung von Voraussetzungen und Vereinbarungen.
In den maßgeblichen bulgarischen Bestimmungen zu Art. 321 und Art. 330 GPK steht insbesondere, dass die Parteien persönlich erscheinen müssen.
Eine dem deutschen § 114 FamFG entsprechende, ausdrücklich hervorgehobene allgemeine Anwaltspflicht als Grundregel des Scheidungsverfahrens ist dort nicht geregelt.
Ich kann jedoch nicht bestätigen, dass daraus in jedem praktischen Einzelfall stets auf vollständige Entbehrlichkeit anwaltlicher Hilfe geschlossen werden darf.
Rechtlich und strategisch ist anwaltliche Vertretung in Bulgarien vor allem bei Streit über Kinder, Unterhalt, Immobilien,Auslandsbezug oder Beweisführung regelmäßig sehr wichtig.
Ablauf der streitigen Scheidung in Bulgarien
1. Einreichung der Klage
Bei der streitigen Scheidung reicht ein Ehegatte eine Klage auf Scheidung wegen tiefgreifender und unheilbarer Zerrüttung der Ehe ein. Nach dem Europäischen Justizportal wird die Klage von einem der Ehegatten erhoben.
2. Gerichtliche Prüfung der Zerrüttung
Das Gericht prüft, ob die Ehe tatsächlich tief und irreparabel zerrüttet ist. Nach Art. 49 Abs. 2 Familiengesetzbuch weist das Gericht die Ehegatten außerdem auf Versöhnung durch Mediation oder andere freiwillige Streitbeilegung hin.
3. Persönliches Erscheinen
Nach Art. 321 Abs. 2 GPK müssen die Parteien im ersten Termin einer Scheidungsklage persönlich erscheinen.
Erscheint der Kläger ohne ausreichenden Grund nicht, wird das Verfahren eingestellt.
4. Entscheidung über Schuld nur auf Antrag
Nach Art. 49 Abs. 3 Familiengesetzbuch entscheidet das Gericht über die Schuld an der Zerrüttung nur dann, wenn ein Ehegatte dies beantragt.
Das Europäische Justizportal bestätigt dieselbe Regel. Damit ist das bulgarische Recht in diesem Punkt differenzierter, als viele vereinfachte Darstellungen vermuten lassen.
5. Verbundene Folgesachen
Nach Art. 322 Abs. 2 GPK werden mit der Scheidung zwingend auch Ansprüche über elterliche Rechte, persönlichen Umgang, Kindesunterhalt und die Nutzung der Familienwohnung behandelt, wenn minderjährige Kinder vorhanden sind.
Zusätzlich können die Ehegatten in jeder Phase des Verfahrens eine Vereinbarung über einzelne oder alle Scheidungsfolgen vorlegen.
Ablauf der einvernehmlichen Scheidung in Bulgarien
1. Gemeinsamer Antrag
Beide Ehegatten reichen gemeinsam einen Antrag auf Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen ein.
2. Vereinbarung nach Art. 51 Familiengesetzbuch
Sie müssen eine schriftliche Vereinbarung vorlegen, die mindestens Regelungen zu den Kindern, zur Familienwohnung, zu eventuellem Ehegattenunterhalt und zum Familiennamen enthält.
Seit der Fassung mit Wirkung vom 30.12.2025 kann die Vereinbarung ausdrücklich auch Fragen der Auslandsreise des Kindes und der Ausstellung von Ausweisdokumenten umfassen.
3. Persönliches Erscheinen beider Ehegatten
Nach Art. 330 Abs. 1 GPK müssen beide Ehegatten persönlich im Gerichtstermin erscheinen.
Wenn einer von ihnen ohne triftigen Grund nicht erscheint, wird das Verfahren eingestellt.
4. Gerichtliche Prüfung
Das Gericht prüft, ob das Einvernehmen ernsthaft und unerschütterlich ist und ob die Vereinbarung dem Gesetz entspricht und im Interesse der Kinder liegt. Dann lässt es die Scheidung zu und bestätigt die Vereinbarung mit Urteil.
5. Keine Berufung
Das Urteil, mit dem die einvernehmliche Scheidung zugelassen wird, ist nach Art. 330 Abs. 5 GPK nicht anfechtbar.
Welche Unterlagen braucht man für die Scheidung in Bulgarien?
Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, hängt davon ab, ob die Scheidung einvernehmlich oder streitig ist.
Typischerweise werden benötigt:
Heiratsurkunde
Geburtsurkunden minderjähriger Kinder
Entwurf oder fertige Scheidungsvereinbarung bei einvernehmlicher Scheidung
Nachweise zu Einkommen und Vermögen, wenn Unterhalt oder Vermögensfragen streitig sind
Unterlagen zur Familienwohnung
gegebenenfalls Nachweise mit Auslandsbezug, etwa ausländische Heirats- oder Geburtsurkunden mit Übersetzung und je nach Fall Apostille
Die gesetzlich zwingenden Inhalte der Vereinbarung bei der einvernehmlichen Scheidung ergeben sich unmittelbar aus Art. 51 Familiengesetzbuch.
Was kostet eine Scheidung in Bulgarien?
Die staatlichen Gerichtsgebühren in Bulgarien sind im Grundsatz deutlich anders strukturiert als in Deutschland.
Das Art. 7 bestimmt derselben Tarifordnung, dass bei einer Einigung über Unterhalt oder vermögensrechtliche Beziehungen weitere Gebühren anfallen können, etwa 2 % auf den Wert jedes Vermögensanteils oder 2 % auf dreijährige Unterhaltsleistungen.
Das ist ein weiterer klarer Unterschied zu Deutschland: Dort orientieren sich Gerichts- und Anwaltskosten am Verfahrenswert, der insbesondere Einkommensverhältnisse, Vermögen und Folgesachen berücksichtigt; hinzu kommt regelmäßig der Versorgungsausgleich als eigenes Kosten- und Verfahrenselement.
In Bulgarien gibt es kein identisches System des deutschen Verfahrenswerts nach FamGKG und keinen automatischen deutschen Versorgungsausgleich nach dem Versorgungsausgleichsgesetz.
Gibt es in Bulgarien einen Versorgungsausgleich wie in Deutschland?
Nach deutschem Recht ist der Versorgungsausgleich ein regulärer Bestandteil des Scheidungsverfahrens;
das Versorgungsausgleichsgesetz erfasst grundsätzlich die in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte.
Für Bulgarien zeigen die einschlägigen bulgarischen Normen zu Art. 49 bis 51 Familiengesetzbuch sowie die Verfahrensvorschriften des GPK dagegen kein entsprechendes, automatisch integriertes Versorgungsausgleichssystem nach deutschem Muster.
Stattdessen stehen im bulgarischen Scheidungsrecht Kinder, Familienwohnung, Unterhalt, Familienname und vermögensrechtliche Beziehungen im Vordergrund.
Das heißt nicht, dass es in Bulgarien nie vermögensrechtliche Folgen gibt — im Gegenteil.
Aber die deutsche Rententeilung im Scheidungsverfahren darf nicht einfach auf Bulgarien übertragen werden.
Unterschiede zwischen der Scheidung in Deutschland ?
1. Kein gesetzliches Trennungsjahr in Bulgarien
In Deutschland ist das Trennungsjahr der gesetzliche Regelfall nach § 1566 BGB.
In Bulgarien gibt es stattdessen entweder die einvernehmliche Scheidung nach Art. 50 SK oder die streitige Scheidung wegen tiefgreifender und unheilbarer Zerrüttung nach Art. 49 SK, ohne starre gesetzliche Jahresfrist.
2. Andere Gerichtsstruktur
Deutschland arbeitet mit dem Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts; Bulgarien mit dem Amtsgericht als zuständigem Eingangsgericht.
3. Persönliches Erscheinen ist in Bulgarien besonders betont
Sowohl bei der streitigen Scheidung als auch bei der Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen ordnet das bulgarische GPK das persönliche Erscheinen an.
In Deutschland wird die anwaltliche Struktur stärker hervorgehoben; in Bulgarien die unmittelbare persönliche Teilnahme der Ehegatten am Termin.
4. Kein deutsches Versorgungsausgleichsmodell
Deutschland integriert regelmäßig den Versorgungsausgleich in das Scheidungsverfahren.
Bulgarische Scheidungsnormen sehen dieses deutsche Modell nicht in gleicher Weise vor.
5. Andere Kostenlogik
Die rechtliche Praxis in der Bundesrepublik Deutschland arbeitet mit Verfahrenswerten und RVG/FamGKG-Strukturen.
Bulgarien mit vergleichsweise niedrigen festen oder rahmengebundenen staatlichen Scheidungsgebühren nach der Tarifordnung zur ZPO, zuzüglich möglicher Zusatzgebühren für Unterhalt und Vermögensvereinbarungen.
Was regelt das Gericht in Bulgarien bei Kindern und Familienwohnung?
Bei minderjährigen Kindern muss die Vereinbarung oder gerichtliche Entscheidung Fragen zu Wohnsitz des Kindes, Ausübung der elterlichen Rechte, persönlichem Kontakt und Unterhalt regeln.
Nach der seit 30.12.2025 geltenden Fassung von Art. 51 SK können die Ehegatten auch Regelungen zur Auslandsreise des Kindes und zur Ausstellung von Reisedokumenten vereinbaren.
Nach Art. 59 SK entscheidet das Gericht, falls keine Einigung erzielt wird, von Amts wegen über diese Punkte.
Auch die Nutzung der Familienwohnung ist nach bulgarischem Recht ein zentrales Thema.
Art. 56 FGB regelt, dass das Gericht bei der Scheidung die Nutzung der Familienwohnung einem Ehegatten zuweisen kann, insbesondere wenn minderjährige Kinder betroffen sind oder ein Wohnbedarf besteht.
Fehler bei der Scheidung in Bulgarien
Ein häufiger Fehler deutschsprachiger Mandanten ist die Annahme, dass in Bulgarien automatisch dieselben Grundsätze gelten wie in Deutschland.
Das ist unzutreffend und ist mit der Frage Wie lasse ich mich in BULGARIEN scheiden? verbunden.
. Wer etwa auf ein deutsches Trennungsjahr wartet, obwohl eine einvernehmliche Scheidung in Bulgarien längst möglich wäre, verliert oft unnötig Zeit.
Ebenso problematisch ist eine unvollständige Vereinbarung im Verfahren nach Art. 50/51 SK: Fehlen Pflichtpunkte oder sind die Interessen der Kinder nicht ausreichend geschützt, wird die Scheidung nicht einfach „durchgewinkt“.
Ein weiterer Fehler besteht darin, Schuldfragen automatisch für zwingend zu halten. In Bulgarien entscheidet das Gericht über die Schuld an der Zerrüttung nur auf Antrag, nicht zwingend in jedem Fall.
Unseren Vorschlag der Frage : Wie lasse ich mich in Bulgarien scheiden?
Wer sich in Bulgarien scheiden lassen will, muss zuerst unterscheiden, ob eine einvernehmliche Scheidung oder eine streitige Scheidung wegen tiefgreifender und unheilbarer Zerrüttung in Betracht kommt.
Anders als in Deutschland gibt es in Bulgarien kein starres gesetzliches Trennungsjahr als allgemeine Voraussetzung. Stattdessen prüft das Gericht entweder das ernsthafte gegenseitige Einvernehmen der Ehegatten oder das tatsächliche Vorliegen einer irreparabel zerstörten Ehe.
Zuständig ist grundsätzlich das Amtsgericht, und in beiden Verfahrensarten spielt das persönliche Erscheinen der Ehegatten eine zentrale Rolle.
Fragen zu Kindern, Unterhalt, Familienwohnung und Vermögen müssen sorgfältig und rechtlich sauber geregelt werden.