Wesentlicher Teil unserer Arbeit in Bereich Familienrecht sind die schwierigen Fäller einer Kindesentführung Bulgarien.
Sollte das Kind in eines dieser Länder entführt werden, kann die Unterstützung der deutschen zentralen Behörde in Anspruch genommen werden.
Diese setzt sich sofort mit der jeweiligen Behörde des betreffenden Landes in Verbindung.
Das Haager Übereinkommen von 1980 verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, die sichere Rückführung der Kinder zu ermöglichen.
Laut des Strafgesetzbuches ist die Entführung von Kinder in Bulgarien ein auch strafrechtlich relevantes Delikt.
Wir, als Familienanwälte kennen mehreren Fälle der Bericht einer Kindesentführung a
Alle kennen die durch die Presse gegangenen Fälle, in denen ein Elternteil das Kind ungeachtet eines aktuellen Sorgerechts-verhältnissesein Kind entführt ist.
Es handelt sich um eine Kindesentführung, wenn ein Elternteil, mit dem gemeinsamen Kind ins Ausland „reist“, gegen den Willen des anderen Elternteils.
Dies stellt einen Verstoß gegen das Sorgerecht des in Bulgarien bleibenden Elternteils dar.
Zwischen Bulgarien und anderen Staaten wurde ein Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung geschlossen.
Haager Kindesentführungsübereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980 ist das gesetzliche Grundbaustein in dieser Situation.
Konkret heißt das, die für solche Fälle zuständigen Behörden oder Gerichte des jeweiligen Staates anzugehen auf dem dort vorgesehenen Rechtsweg zu veranlassen, die nach dortigem Recht vorgesehenen Maßnahmen vorzunehmen.
Unter Umständen ist es im Einzelfall auch hilfreich, örtliche Nichtregierungsorganisationen um Unterstützung bei der Kindesrückführung zu bitten.
Komplizierter wird die Rückführung , wenn das Kind in ein Land entführt wurde, mit keinerlei internationale oder nationale Vereinbarungen bestehen.
In diesem Fall bleibt nur die ebenso zeitraubende, wie kostenaufwändige Möglichkeit auf privatem Wege sein Recht zu suchen.
Die Kinder sollen sicherstellen und gewährleisten, wenn dies in einem Vertragsstaat die bestehende Sorgerecht wahrgenommen werden.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
Die Kinder haben ihr 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Vor der Entführung hatte haben die Kinder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Vertragsland des Haager Kindesentführungsübereinkommens.
Der Antrag stellende Elternteil hatte im Zeitpunkt der Entführung zumindest ein Mitsorgerecht und hat es bis zu diesem Zeitpunkt auch tatsächlich ausgeübt.
Der Tat der Entführung eines Kindes wurde vor weniger als ein Jahr gemacht.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird der Antrag an die zuständige ausländische Zentralbehörde übermittelt, die den Aufenthaltsort des Kindes ausfindig macht, auf die freiwillige Rückführung des Kindes hinwirkt
Ein gemeinsam sorgeberechtigter Elternteil darf nicht ohne Einverständniserklärung des anderen Elternteils mit dem Kind ins Ausland.
Gemeinsam sorgeberechtigte Eltern haben beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind. Sie müssen sich über den Aufenthalt des Kindes einigen (im Inland und im Ausland).
Leben die Eltern getrennt und sind sie gemeinsam sorgeberechtigt, darf der Elternteil, der das Kind hauptsächlich betreut, nicht ohne Einverständnis des anderen Elternteils mit dem Kind ins Ausland.
Reist ein Elternteil mit dem Kind, nach Absprache mit dem anderen Elternteil, ins Ausland und hält er das Kind dort von der Rückreise ab, liegt ebenfalls eine Kindesentführung vor.
Dieses Übereinkommen will die Anerkennung und Vollstreckung von Sorge- und Besuchsrechtsentscheidungen erleichtern.
Welche Risiken bestehen bei einer Kindesentführung
Eine Kindesmitnahme ins Ausland zu verhindern, ist häufig schwer möglich. Ein paar Dinge sollten aber unbedingt beachtet werden. Wer z.B. schon vorbeugend Telefonnummern, E-Mail-Adressen etc. von Bezugspersonen des Kindes im Ausland notiert, kann später möglicherweise den Behörden bei der Suche behilflich sein. Es ist höchst ungewiss, welches Ende ein Gerichtsverfahren im Ausland nimmt. Zudem: Gelingt es, den entführenden Elternteil und das Kind über den Rechtsweg zurückzuholen, muss dieser Elternteil mit schweren strafrechtlichen Folgen rechnen. Möglicherweise wirkt sich das auch auf dessen Sorgerecht aus.
Welche Schritte muss man bei einer Kindesentführung vornehmen ?
Es kann sein, dass der Elternteil, der mit dem Kind „abgehauen“ ist, erreichbar ist. Möglicherweise begründet er/sie seine Aktion, stellt Forderungen, erpresst, gibt Informationen dazu, was weiterhin geplant ist. Denkbar ist auch, dass dieser Elternteil seine Tat bereut und bereits eine Rückkehr ankündigt. Ist dies der Fall, kann Hoffnung bestehen, dass es er/sie es sich nicht wieder anders überlegt. Eine außergerichtliche Lösung ist nicht immer möglich
Was macht der Anwalt in dieser Situation _
Im Idealfall kommt er/sie aus freien Stücken wieder zurück nach Deutschland. Ein Verfahren kann besonders nervenaufreibend und letztlich auch vergeblich sein. Führen die Gespräche, Bemühungen und Nachforschungen nichts, können noch immer gerichtliche Mittel eingesetzt werden. Es ist daher gut abzuwägen, ob der gerichtliche Weg wirklich der klügste und nachhaltigste ist. Zumal auch die Erfolgsaussichten häufig gering sind. Lässt der entführende Elternteil nicht mit sich reden oder ist der Aufenthaltsort des Kindes gänzlich unbekannt, bleibt aber oft nichts anderes übrig.
Welche grenzüberschreitenden Regelungen gibt es?
Um die Suche nach entführten Kindern grenzübergreifend zu erleichtern, gibt es internationale Übereinkommen. Für die Bundesrepublik Deutschland (und viele andere Staaten) gelten folgende: 1) Haager Kindesentführungsübereinkommen 2) Europäische Verordnung „Brüssel II a“ 3) Haager Kinderschutzübereinkommen Diese Rechtsvorschriften ermöglichen eine bessere überstaatliche Abstimmung und regeln das gemeinsame Vorgehen bei Kindesmitnahme. Sie schaffen mehr Transparenz in folgenden Fragen: Bei welchen Staaten liegt die Zuständigkeit für den Erlass von Entscheidungen? Sollen bereits erlassene Entscheidungen in anderen Ländern anerkannt werden, und mit welchen Vorbedingungen? Wie können solche Entscheidungen vollstreckt werden?
Was ist eine Kindesentführung?
Eine Kindesentführung liegt vor, wenn ein Kind ohne die Zustimmung desjenigen Elternteils, das (auch) das Sorgerecht für dieses Kind hat, aus einem Land in ein anderes gebracht wird. Ein gängiges Beispiel ist, dass ein Elternteil mit dem Kind im Urlaub in ein anderes Land verreist und nicht wieder in das Land des sog. gewöhnlichen Aufenthaltes zurückkehrt. Entführt wird meist von einem Elternteil; entführen können aber auch beide Eltern, wenn ihnen das Sorgerecht für ihr Kind entzogen wurde und sie das Land ohne Zustimmung des Vormundes verlassen. Die Staatengemeinschaft hat auf diese Fälle reagiert. Das Haager Kindesentführungsübereinkommen aus dem Jahr 1980 regelt das Verfahren und die Voraussetzungen, unter denen ein Kind in das Land seines ursprünglichen Aufenthaltes zurückgeführt wird.
Meine Tochter wurde entführt. An wen kann ich mich wenden?
Wenn ein Kind in Bulgarien entführt wurde, kann jeder sich an die Kriminalpolizei und an das Sozialdienste im Bulgarien anwenden. Wir können Sie im Falle einer organisierten Kindesentführung in Bulgarien rechtlich beraten und ständig über Massnahmen und Schritten dabei informieren. Wir hören Ihnen zu und klären mit Ihnen, welche Rechte Sie dabei haben und an wen sollten Sie sich mal wenden.
Habe ich eine Strafftat begangen,wenn ich mit meinem Kind ohne die ausdrückliche Zustimmung des anderen Elternteils in ein anderes Land hinfliege ?
Um der Republik Bulgarien zu verlassen, braucht jeder eine notariell beglaubigte Zustimmungserklärung. Im den meisten Länder in der EU sind dies in der Tat eine Straftat, die u.a. dazu führen kann, dass ein internationaler Haftbefehl erlassen wird um das Kind wieder in Bulgarien zwingend zurückzubringen. Damit Sie herausfinden, ob es einen Verfahren in dieser Hinsicht in einem Land schon eingeleitet wurd, wenden Sie bitten an unserer Kanzlei im Familienrecht in Bulgarien. Wir sind bereit die gesamte Information in dieser Hinsicht für Sie einzuholen.
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