Familien Ehegütergemeinschaft
Mit der Abschluss der Ehe zwischen den beiden Ehegatten entsteht eine eheliche Beziehung. Die einzelnen Familien Ehegütergemeinschaft zwischen den Ehegatten: Art. 21 von Familiengesetzbuchs haben eine sehr wichitge und praktischer Bedeutung. Die Eigentumsverhältnisse sind die Gesamtheit der Rechtsbeziehungen zwischen Ehegatten mit wirtschaftlicher Substanz.