Familien Ehegütergemeinschaft

Mit der Abschluss der Ehe zwischen den beiden Ehegatten entsteht eine eheliche Beziehung, die sogenn. Familien Ehegütergemeinschaft.

Im bulgarischen Familienrecht ist die Errungenschaftsgemeinschaft der gesetzliche Güterstand.

Das bedeutet: Vermögenswerte, die während der Ehe als Ergebnis gemeinsamer Beiträge der Ehegatten erworben werden, gehören beiden Ehegatten gemeinsam – und zwar unabhängig davon, in wessen Namen sie angeschafft wurden.

Diese Rechtslage ist in den Art. 21 ff. des bulgarischen Familiengesetzbuchs geregelt.

Im Gegensatz zum deutschen Recht bleibt das Vermögen bei der bulgarischen Errungenschaftsgemeinschaft nicht getrennt.

Das gesamte während der Ehe erworbene Vermögen bildet ein „Gesamtgut“; nur das persönliche Vermögen der Partner bildet eine Ausnahme.

Was gehört zum Gesamtgut?

Zum Familien Ehegütergemeinschaft zählt alles, was im Laufe der Ehe durch gemeinschaftliche Beiträge beider Ehegatten erworben wird. „Gemeinschaftliche Beiträge“ meint nicht nur finanzielles Einbringen.

Auch Haushaltsarbeit, Kinderbetreuung und der Einsatz der eigenen Arbeitskraft zählen als Beitrag.Familien Ehegütergemeinschaft

Für die Praxis heißt das:

Kaufen zwei Ehegatten mit gemeinsamen Mitteln ein Haus, wird dieses automatisch Teil des Gesamtguts; es spielt keine Rolle, in wessen Namen der Kaufvertrag steht.

Persönliches Eigentum: Was bleibt außen vor?

Nicht alle Vermögenswerte verschmelzen im bulgarischen Recht zum gemeinsamen Vermögen.

Folgende Gegenstände bleiben persönliches Eigentum:

  • Voreheliches Vermögen und Erbschaften: Vermögenswerte, die vor der Eheschließung erworben wurden, sowie solche, die während der Ehe durch Erbschaft oder Schenkung hinzukommen, gehören nicht zum Gesamtgut.

Eine deutsche Quelle beschreibt diesen Grundsatz ähnlich: Vermögenszuwächse durch Erbschaft oder Schenkung bleiben außerhalb der Errungenschaftsgemeinschaft.

  • Gegenstände zur persönlichen Nutzung oder Berufsausübung: Bewegliches Vermögen, das dem persönlichen Nutzen oder der beruflichen Tätigkeit eines Ehegatten dient, bleibt dessen Alleineigentum.

Hierunter fallen etwa Kleidung, Werkzeuge oder beruflich genutzte Geräte.

  • Geschäftsvermögen von Einzelunternehmern: Vermögensgegenstände, die von einem Ehegatten als Einzelunternehmer erworben werden, sind ebenfalls persönliches Vermögen.
  • Surrogationsprinzip (Umwandlung): Wird ein Vermögensgegenstand vollständig aus persönlichem Vermögen bezahlt, bleibt auch der neue Gegenstand persönliches Eigentum.

Diese Regel wurde durch ein Urteil des bulgarischen Obersten Gerichts bestätigt:

Selbst, wenn Geld aus einem persönlichen Bankdepot stammt, gilt der erworbene Immobilienwert als gemeinschaftliches Vermögen, solange nicht nachgewiesen wird, dass eine Umwandlung von persönlichem Vermögen vorliegt.

Verwaltung und Verfügungsbefugnis

Beide Ehegatten sind zur Verwaltung des Gesamtguts berechtigt und können Alltagsgeschäfte auch alleine tätigen.

Die Verfügung über gemeinsame Vermögenswerte – insbesondere Grundstücke und Immobilien – muss jedoch gemeinschaftlich erfolgen.

Veräußert ein Ehegatte ohne Zustimmung des anderen eine gemeinschaftliche Immobilie, kann der andere Ehegatte diese Veräußerung innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis gerichtlich anfechten.

Eine ähnliche Schutzvorschrift kennt das deutsche Recht:

Beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft darf ein Ehegatte nicht über sein gesamtes Vermögen verfügen, ohne die Zustimmung des anderen einzuholen.

Haftung für Schulden und alltägliche Geschäfte

Schulden, die zur Deckung der Familienbedürfnisse aufgenommen werden, gelten als gemeinschaftliche Verpflichtungen.

Beide Ehegatten haften mit ihrem persönlichen Vermögen und ihrem Anteil am Gesamtgut.

Persönliche Schulden eines Ehegatten werden hingegen nur aus dessen Eigenvermögen und seinem Anteil am Gesamtgut bedient.

Der bulgarische Gesetzgeber erlaubt Alltagsgeschäfte ohne Zustimmung des Partners.

Beide Systeme wollen vermeiden, dass ein Ehegatte durch alltägliche Einkäufe rechtlich handlungsunfähig wird.

Auflösen der Familien‑Ehegütergemeinschaft

Die Errungenschaftsgemeinschaft endet mit der Auflösung der Ehe (Scheidung oder Tod).

Bei Scheidung oder Aufhebung wird das Gesamtgut in eine Bruchteilsgemeinschaft umgewandelt; jeder Partner erhält einen hälftigen Anteil.

Nach bulgarischem Recht kann ein Ehegatte eine Erhöhung seines Anteils verlangen, wenn sein Beitrag zum Erwerb des Vermögens wesentlich höher war – er muss dies allerdings gerichtlich durchsetzen.

Beim Tod eines Ehegatten verwandelt sich das Gesamtgut ebenfalls in eine Bruchteilsgemeinschaft.

Der hälftige Anteil des Verstorbenen fällt in den Nachlass; der überlebende Ehegatte wird Eigentümer der anderen Hälfte.

Ehevertrag und alternative Güterstände

Bulgarien erlaubt Eheverträge. Die Ehegatten können vertraglich festlegen, welche Vermögensgegenstände zum Gesamtgut gehören und wer das Gesamtgut verwaltet oder darüber verfügt.

Sie können auch Gütertrennung vereinbaren; in diesem Fall fällt während der Ehe erworbenes Vermögen dem jeweils erwerbenden Ehegatten zu.

Formell muss der Vertrag schriftlich abgeschlossen, von beiden Parteien unterschrieben und notariell beurkundet werden.

Für nicht geregelte Punkte gelten weiterhin die gesetzlichen Vorschriften über das gemeinschaftliche Vermögen.

Es ist wichtig zu beachten, dass nach älteren bulgarischen Regelungen keine ehevertragliche Regelung des Güterstands möglich war.Familien Ehegütergemeinschaft

Mit dem aktuellen Family Code können die Ehepartner jedoch ihre Vermögensverhältnisse flexibler gestalten.

Immobilienkauf mit persönlichem Guthaben

Wenn ein Ehegatte während des Bestehens der Errungenschaftsgemeinschaft mit Geld aus seinem persönlichen Bankdepot eine Immobilie kauft, wird die Immobilie Teil des Gesamtguts – es sei denn, der Ehegatte beweist, dass eine gesetzliche Umwandlung von persönlichem Vermögen stattgefunden hat.

Die Richter argumentierten, dass andernfalls das Institut der Errungenschaftsgemeinschaft leerlaufen würde, weil dann mit jedem Einkommen des Ehegatten (z.B. Gehalt) persönliches Vermögen entstünde.

Vergleich zum deutschen Recht

In Deutschland ist die Zugewinngemeinschaft der gesetzliche Güterstand.

Anders als bei der bulgarischen Errungenschaftsgemeinschaft verschmilzt hier das Eigentum der Eheleute nicht zu einer gemeinsamen Vermögensmasse.

Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen eigenständig und bleibt Eigentümer dessen, was er während der Ehe erwirbt.

Nur im Fall der Beendigung der Ehe wird der während der Ehe erzielte Zugewinn (die Differenz zwischen Anfangs‑ und Endvermögen) ausgeglichen.

Damit ähnelt die Zugewinngemeinschaft eher einer Gütertrennung mit nachträglichem Vermögensausgleich.

Die bulgarische Errungenschaftsgemeinschaft geht weiter: Sie führt bereits während der Ehe zu einer realen Vermögensgemeinschaft.

Deshalb gelten strengere Regeln für den Umgang mit dem Gesamtgut, und das Management durch beide Ehegatten spielt eine größere Rolle.

Die bulgarischen Familien‑Ehegütergemeinschaft führt zu einer echten Gemeinschaft des während der Ehe erworbenen Vermögens.

Nur voreheliches Vermögen, Erbschaften, Schenkungen und bestimmte persönliche oder berufliche Gegenstände bleiben außerhalb der Gemeinschaft.

Beide Ehegatten verwalten das Gesamtgut und haften gemeinsam für Schulden, die der Familie dienen.

Wer abweichende Regelungen wünscht, kann einen Ehevertrag schließen und beispielsweise Gütertrennung vereinbaren.

Diese klare Struktur schützt die wirtschaftliche Grundlage der Familie – und zwingt die Partner gleichzeitig zu gemeinsamer Verantwortung.Familien Ehegütergemeinschaft

Unter dem Gemeinschaftsregime werden die während der Ehe erworbenen Eigentumsrechte der Ehegatten zum gemeinsamen Eigentum.

Dies ist eine besondere Art von enteignetem Miteigentum, dessen Verwaltung und Veräußerung spezifischen familienrechtlichen Regeln unterliegt.

Was is Familien Ehegütergemeinschaft ?

Familien Ehegütergemeinschaft in Bulgarien bedeutet Das Eigentum gehört den beiden Ehegatten gemeinsam.

Das Eigentum und die Eigentumsrechte, die die Ehegatten während der Ehe aufgrund eines gemeinsamen Beitrags erworben haben, gehören gemeinsam den beiden Ehegatten, unabhängig davon, wessen Namen sie erworben haben. Familien Ehegütergemeinschaft

  1. Der Erwerber des Eigentums hat den Status eines “Ehegatten”.
  2. Das erworbene Eigentum ist ein Recht auf eine Sache;
  3. Das Eigentum wurde während der Ehe erworben
  4. Es gibt einen gemeinsamen Beitrag zum Erwerb. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, wird es auch eine eheliche Eigentumsgemeinschaft geben.

Eigentumsrechte: Dies sind eingeschränkte Eigentumsrechte – das Recht zur Nutzung, das Recht zum Bauen und Aufrüsten sowie zur Landschaftsgestaltung.

Sie sind auch im gemeinsamen Besitz der Ehegatten, die sie während der Ehe erworben haben.

Während der Ehe erworbenes Eigentum und Eigentumsrechte sind nur dann eheliches Eigentum, wenn ein gemeinsamer Beitrag geleistet wird.

Es ist eines der Hauptkriterien für die Unterscheidung von persönlichem Eigentum von dem der Gemeinschaft.

Dieser gemeinsame Beitrag kann in der Investition von Geld und Arbeit, in die Kinderbetreuung und in die Hausarbeit ausgedrückt werden. Ein gemeinsamer Beitrag soll das Gegenteil beweisen.

Bei der Beendigung der ehelichen Gemeinschaft ist dies das am meisten umstrittene Element.

Um jedoch kein Objekt in einer ehelichen Eigentumsgemeinschaft zu sein, muss der völlige Mangel an Beitrag eines Ehepartners nachgewiesen werden.

Eine teilweise Widerlegung dieser Vermutung kann nur zu Ungleichheiten bei den Anteilen der Ehegütergemeinschaft führen.

Die Annahme eines gleichen Beitrags zur ehelichen Gemeinschaft kann durch eine einstweilige Verfügung angefochten werden.

Dies kann am Ende der Ehe aufgrund einer Scheidung oder Zerstörung oder während der Ehe geschehen.

Feststellung eines grosseren Familien Ehegütergemeinschaft

Eine Klage gegen einen gleichberechtigten Beitrag zur Gemeinschaft kann mit einem Anspruch auf einen größeren Anteil der Gemeinschaft des ehelichen Eigentums kombiniert werden. Familien Ehegütergemeinschaft

Dies kann am Ende der Ehe aufgrund einer Scheidung oder Zerstörung oder während der Ehe geschehen.

Wenn dies während der Ehe geschieht, muss der antragstellende Ehegatte von Fall zu Fall sein Interesse an einem solchen Anspruch nachweisen, beispielsweise im Falle einer tatsächlichen Trennung und eines verschwenderischen Verhaltens des Ehegatten.

Eine Klage gegen einen gleichberechtigten Beitrag zur Gemeinschaft kann mit einem Anspruch auf einen größeren Anteil der Gemeinschaft des ehelichen Eigentums verbunden sein. Familien Ehegütergemeinschaft

Dies kann am Ende der Ehe aufgrund einer Scheidung oder Zerstörung oder während der Ehe geschehen.

Wenn dies während der Ehe geschieht, muss der antragstellende Ehegatte von Fall zu Fall sein Interesse an einem solchen Anspruch nachweisen, beispielsweise im Falle einer tatsächlichen Trennung und eines verschwenderischen Verhaltens des Ehegatten.

Eine Klage gegen einen gleichberechtigten Beitrag zur Gemeinschaft kann mit einem Anspruch auf einen größeren Anteil der Gemeinschaft des ehelichen Eigentums kombiniert werden.

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